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Europäisches Parlament schlägt Regeln für Plattformarbeitende vor

Nachdem der EU-Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik keine Einigung zur geplanten Plattformarbeitsrichtlinie erzielen konnte, einigten sich am 12. Dezember 2022 die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) auf ihre Positionierung. Im Fokus standen dabei der Beschäftigungsstatus sowie automatisierte Systeme zur Überwachung der Arbeit. Der Beschäftigungsausschuss des EP nahm den Text mit 41 zu zwölf Stimmen an.
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Die Abgeordneten haben über Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf digitalen Arbeitsplattformen abgestimmt. Sie einigten sich darauf, dass der von der Plattform definierte Beschäftigungsstatus durch den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, eine Gewerkschaft oder eine nationale Behörde angefochten werden kann, wobei in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Im Falle eines Rechtsstreits soll die Plattform – und nicht der Arbeitnehmer – beweisen müssen, dass sie den Arbeitnehmer nicht beschäftigt. Zudem wurde ein Katalog nicht-obligatorischer Kriterien eingeführt, um den Beschäftigungsstatus zu bestimmen.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass alle Entscheidungen von algorithmischen Systemen, die sich wesentlich auf die Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter auswirken, von Menschen überwacht werden. Dazu sollen die Plattformen verpflichtet werden, sämtliche automatisierte Überwachungs- und Entscheidungsfindungsprozesse und deren Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz offenzulegen und zu bewerten.

Nach der Annahme im Beschäftigungsausschuss wird Anfang 2023 das Plenum des EP über den Entwurf abstimmen. Der Text wird das Verhandlungsmandat für die Gespräche mit dem Rat darstellen. (VS)

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