| EU-Eigenmittel

Europäisches Parlament spricht sich für neue EU-Eigenmittel aus

Am 23. November 2022 hat das Europäische Parlament (EP) seine Zustimmung zur Schaffung neuer Eigenmittel mit 440 Ja-Stimmen zu 117 Nein-Stimmen bei 77 Enthaltungen erteilt.
©EP

Das EP spricht sich im Rahmen der Änderung des sog. Eigenmittelbeschlusses, aufbauend auf dem Vorschlag der Kommission (KOM) aus Dezember 2021,für die Schaffung von drei neuen Eigenmitteln aus, die sich aus einem Teil der Einnahmen aus der Versteigerung im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS), den Erlösen aus dem Verkauf von Zertifikaten aus dem Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM) und aus einem Anteil der Umsetzung von Säule 1 (Neuverteilung der Besteuerungsrechte) der OECD-Steuerreform ergeben sollen. Das EP erwartet zudem für das Jahr 2023 einen weiteren Vorschlag der Kommission zwecks Etablierung einer Finanztransaktionsteuer und einem Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT).

Die Einführung weiterer Eigenmittel soll auch der Rückzahlung der für die Finanzierung des NextGenerationEU-Pakets aufgenommenen finanziellen Mittel am Kapitalmarkt dienen. Die Rückzahlung der aufgenommenen Mittel soll im Jahr 2028 beginnen und spätestens bis zum 31. Dezember 2058 abgeschlossen sein. Die KOM geht davon aus, dass durch diese Eigenmittel im Zeitraum 2026-2030 durchschnittlich 17 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung stehen.

In einem nächsten Schritt muss der Rat der EU der Einführung zustimmen und sodann eine Ratifizierung in den Mitgliedstaaten erfolgen.

Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (AR)

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