Zuvor hatte die Europäische Kommission am 20. Juni 2023 einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.
Das EP knüpft die Bereitstellung der Mittel an verschiedene Bedingungen. So soll die Ukraine die Demokratie durch Beibehaltung des Mehrparteiensystems stärken und ein hohes Maß an Transparenz sicherstellen. Hierzu spricht sich das EP u.a. für die Errichtung einer Webplattform aus, in der über die Mittelverwendung informiert wird. Der Kampf von Korruption und Betrug bildet ebenfalls einen wichtigen Eckpfeiler für die Auszahlung von Geldern. Diese Schritte dienen auch dazu, die Ukraine auf einen EU-Beitritt vorzubereiten. Für den Wiederaufbau der Ukraine werden nach dem Willen des EP zudem beschlagnahmte russische Vermögenswerte eingesetzt. Eine grundsätzliche Entscheidung darüber steht auf europäischer Ebene allerdings noch aus.
Vor dem Hintergrund der Mittelfreigabe spricht sich das EP auch für eine rasche Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens aus, der die Grundlage für den EU-Haushalt in den Jahren 2021-2027 bildet. Das EP sieht eine Überarbeitung des MFR mit Blick auf die immensen Ausgaben der EU vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Folgen für die Wirtschaft als dringend geboten an.
Sobald der Rat der EU seinen Standpunkt festgelegt hat, werden die Verhandlungen mit diesem beginnen.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (AR)