| Datengesetz

Europäisches Parlament stimmt für europäisches Datengesetz, sog. „Data Act“

Am 9. November 2023 hat das EU-Parlament mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen den Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz), auch bekannt als „Data Act“, angenommen.
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Das Datengesetz zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, bestehende Geschäftsmodelle und Prozesse zu optimieren sowie neue Dienste zu entwickeln, indem es Hindernisse für den Zugriff auf Daten beseitigt. Die Kommission hatte eine entsprechende Verordnung am 23. Februar 2022 vorgeschlagen. Sie trifft Regelungen über die Nutzung von Daten, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten (z.B. vernetzte Fahrzeuge, intelligente Waschmaschinen oder Industriemaschinen) erzeugt werden sowie über den Zugang zu den erzeugten Daten durch die Nutzerinnen und Nutzer. So können beispielsweise öffentliche Stellen zukünftig bei Ausnahme- oder Notfällen auf Daten des privaten Sektors Zugriff erhalten und diese nutzen. Zusätzlich wird durch die Verordnung der Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern erleichtert. Um unrechtmäßige Datenübermittlung, Datenlecks sowie „Reverse Engineering“ (Nachkonstruktion eines bereits bestehenden Produkts) zu unterbinden, enthält der „Data Act“ eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen.

Das Datengesetz bedarf nunmehr der formellen Zustimmung des Rates der EU, um in Kraft treten zu können.

Die Pressemitteilung finden Sie hier. (SN)

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