Die Reform des Emissionshandelssystems sieht die Ausweitung des Systems auf Straßenverkehr und Gebäude sowie die Erhöhung des Zielwertes für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 61 auf 63 Prozent vor. Außerdem sollen kostenlose Zertifikate im Zeitraum von 2027 bis 2032 schrittweise abgeschafft werden. Ab 2025 wird zudem ein Bonus-Malus-System implementiert. Bürgerinnen und Bürger werden nicht vor 2029 in das System einbezogen. Alle Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sollen für Klimaschutzmaßnahmen in der EU und in den Mitgliedstaaten verwendet werden. Neben der Reform des Emissionshandelssystems (ETS) ist vorgesehen, dass das CO2-Grenzausgleichssystem auf mehr Bereiche Anwendung findet und schneller umgesetzt wird.
Das EP spricht sich für eine schnellere Einführung des CO2-Grenzausgleichsystems sowie die Ausweitung auf organische und chemische Stoffe, Plastik, Wasserstoff und Ammoniak sowie indirekte Emissionen aus. Ein Betrag in Höhe der Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem sollte aus dem EU-Haushalt den ökologischen Wandel in den am wenigsten entwickelten Ländern unterstützen. Für die Koordinierung des CO2-Grenzausgleichsystems soll eine zentrale Behörde eingerichtet werden.
Zusätzlich hat das Parlament die Standpunkte zu zulässigen Emissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie zu Treibhausgasemissionen in anderen Bereichen (Lastenteilung), Verringerung der Emissionen im Luftverkehrssektor und der Marktstabilitätsreserve festgelegt. Diese Entscheidung ist besonders im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg wichtig, da so die Energieunabhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland bereits vor 2030 Realität werden könnte.
Darüber hinaus soll ein Klima-Sozialfonds von Energie- und Mobilitätsarmut betroffene Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Der Fonds soll die EU-Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, schutzbedürftige Gruppen wie sozial schwache Bürgerinnen und Bürger, Verkehrsnutzerinnen und -nutzer sowie Kleinstunternehmen dabei zu unterstützten, die steigenden Kosten der Energiewende zu bewältigen. Konkret vorgesehen sind die Ergänzung der finanziellen Ressourcen der Mitgliedstaaten und längerfristige strukturelle Investitionen in die Renovierung von Gebäuden, erneuerbare Energien und die Verlagerung des Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel (etwa Fahrgemeinschaften und Carsharing sowie in die Nutzung aktiver Verkehrsmittel wie etwa das Fahrrad) fördern. Die Maßnahmen können steuerliche Anreize, Gutscheine für Bedürftige, Subventionen oder zinslose Darlehen umfassen.
Der Fonds setzt sich zu 25 Prozent aus den erwarteten Einnahmen durch die Einbeziehung des gewerblichen Straßenverkehrs und von Gebäuden in das EU-Emissionshandelssystem (ETS) zusammen. Ergänzt wird dies durch Einnahmen aus der Versteigerung von 150 Millionen zusätzlichen ETS-Zertifikaten. Für den Zeitraum bis 2027 schätzt das EP den Gesamtbetrag auf 16,39 Milliarden Euro, mit der Möglichkeit, bis 2032 einen Gesamtbetrag von 72 Milliarden EUR zu erreichen, wenn die nächsten EU-Haushaltsverhandlungen geführt werden und der private Gebäude- und Straßenverkehr in das ETS einbezogen wird.
Das übergeordnete Ziel der Gesetzesvorhaben ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990. Bis 2050 sollen im Zusammenhang mit dem Europäischen Klimagesetz Netto-Null-Emissionen und damit Klimaneutralität erreicht werden. Der nun beschlossene Text dient dem EP als Grundlage für die nun folgenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten. Der Fonds soll nach Angaben der KOM bereits ab 2024 eingesetzt werden.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weiteres Material zu den Gesetzesvorhaben finden Sie hier. (VS/JGr)