Das EP hat bei der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung für eine Erhöhung der Reduktionsziele bis 2030 von zehn Prozent auf 20 Prozent gestimmt. Im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Verpflegungsdiensten und in Haushalten werden die Reduktionsziele von 30 Prozent auf 40 Prozent pro Kopf gegenüber dem Jahresdurchschnitt zwischen 2020 und 2022 angehoben.
Was Textilabfälle anbelangt, so nahm das EP in die Liste der Produkte, die unter das System der erweiterten Herstellerverantwortung fallen, einige Nichthaushaltsprodukte wie Teppiche und Matratzen auf und führte Bestimmungen für die Überwachung der ausgeführten gebrauchten Textilien ein.
Das EP stimmte ferner dafür, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 für eine getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung und zum Recycling sorgen und 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung einrichten. Letzteres ist ein wichtiger Schritt, um den Fast-Fashion-Trend mit seinem hohen Ressourcenverbrauch zu verringern.
Als Nächstes müssen sich die Mitgliedstaaten auf ihre grundsätzliche Position zu dem Entwurf einigen. Im Anschluss daran werden die Positionen nach den Europawahlen im Juni 2024 in den Trilogverhandlungen diskutiert. (MF)
Hier geht es zum Vorschlag einer Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13225-Umweltauswirkungen-der-Abfallbewirtschaftung-Uberarbeitung-der-EU-Abfallrahmenrichtlinie_de