| Umweltschutz

Europäisches Parlament stimmt Richtlinie gegen Umweltkriminalität zu

Am 16. November 2023 einigte sich das Europäische Parlament (EP) mit dem Rat der Europäischen Union auf eine neue Richtlinie, welche nun auch formell im EP am 28. Februar 2024 angenommen wurde. Die Richtlinie weitet die Liste der Straftatbestände und Sanktionen der Umweltkriminalität aus und soll den Schutz der Umwelt durch strafrechtliche Maßnahmen stärken.
©Pixabay

Die aktualisierte Liste beinhaltet neue Straftatbestände, wie beispielswiese illegalen Holzhandel, Meeresverschmutzung durch Schiffe sowie die Erschöpfung von Wasservorräten. Des Weiteren sollen auch schwere Verstöße gegen EU-Chemikalienvorschriften strafrechtlich verfolgt werden können. Auf Initiative des EP sind außerdem Straftaten, die Ökosysteme zerstören und somit als Ökozide gelten, als Tatbestand in die Richtlinie aufgenommen worden.

Außerdem haben sich Rat und das EP auf eine Klausel zu „qualifizierten Straftaten“ verständigt. In der Richtlinie aufgeführte Straftaten, die vorsätzlich begangen werden, werden als qualifizierte Straftat eingestuft, wenn sie zu Zerstörung, irreversiblem, großflächigem und erheblichem Schaden oder dauerhaftem, großflächigem und erheblichem Schaden eines Ökosystems führt. Diese qualifizierten Straftaten sollen mit acht Jahren Haft geahndet werden. Auch andere Straftaten können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden, basierend auf ihrem Ausmaß und der Umkehrbarkeit der Umweltschäden. Außerdem muss der in Mitleidenschaft gezogene Umweltbereich wiederhergestellt und Schadenersatz geleistet werden. Dabei können für Unternehmen Geldstrafen in Höhe von bis zu drei oder fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes anfallen.

Nach dem jetzt verabschiedeten Text sollen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie Straftaten, die außerhalb ihrer Grenzen stattfinden, strafrechtlich verfolgen wollen. Zudem sollen sie Schulungen für Polizei, Richter und Staatsanwaltschaft anbieten, um auf die neue Richtlinie und deren Umsetzung vorzubereiten. Zusätzlich sollen Strategien und Sensibilisierungskampagnen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Umweltkriminalität entgegenwirken. Menschen, die Umweltdelikte melden, sollen außerdem besser unterstützt werden. Insgesamt sollen Datenerhebungen in den Mitgliedstaaten zu einer zielgerichteten Bekämpfung der Umweltkriminalität beitragen und an die Europäische Kommission weitergegeben werden. (MH)

Die Pressemitteilung des EP finden sie hier.

Teilen

Zurück