Die Erweiterungen der Prüm-II-Verordnung sehen u.a. den Austausch von Gesichtsbildern und Kriminalakten Verdächtiger vor, sowie die Möglichkeit, umfassende Anfragen in nationalen Datenbanken zu stellen. Dazu wird ein zentraler Router eingerichtet, auf den neben den nationalen Befugten auch Europol Zugriff haben wird. Durch diese neuen Maßnahmen soll die innereuropäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus schneller und effektiver gestaltet werden. Indem der Datenaustausch zwischen EU-Staaten vereinfacht wird, werden Informationslücken geschlossen.
Die politische Einigung zu Prüm-II fußt auf den Vereinbarungen im Rahmen des Prümer Vertrags, der 2005 zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten abgeschlossen und 2007 in Teilen in die EU-Verträge überführt wurde. 2021 brachte die Europäische Kommission (KOM) die Frage nach einem Datenaustausch erneut auf die Agenda: So unterbreitete die KOM einen Richtlinien-Vorschlag zum verbesserten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden. Der bisherige Rechtsrahmen beinhaltet nur den Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken und Fahrzeugregistrierdaten. Der Prüm-II-Vorschlag bildet zudem die letzte noch fehlende Säule des Pakets zur polizeilichen Zusammenarbeit aus Dezember 2021.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (NP)