Konkret ist vorgesehen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Anbieter von Finanzdienstleistungen zu schaffen. Unter die neuen Vorschriften fallen auch Verträge, die telefonisch abgeschlossen werden.
Wenn der Anbieter beispielsweise einen automatisierten Chat (Chatbot) als Hilfestellung benutzt, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Recht haben, mit einem Menschen sprechen zu können. Auch der Widerruf soll einfacher werden, zum Beispiel über eine leicht auffindbare Schaltfläche auf der Webseite.
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen die neuen Regeln nun noch bestätigen. (MF)