Aufgabe der Europäischen Bürgerbeauftragten ist es, Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über die Verwaltungstätigkeit der Organe der Europäischen Union nachzugehen und Missstände aufzuklären. Sie kann hierbei auch aus eigener Initiative tätig werden.
Zu untersuchende Missstände sind beispielsweise Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Nichtbeantwortung von Schreiben, Verzögerungen oder Auskunftsverweigerungen. Beispielsweise wurde die Bürgerbeauftragte jüngst gegenüber der Europäischen Kommission aktiv, indem sie die Intransparenz beim Zustandekommen des Migrationsabkommens mit Tunesien rügte.
Die Behörde der Bürgerbeauftragten wurde erstmalig 1995 eingerichtet. Anjinho wird die zweite Frau an ihrer Spitze. (HP)