Der Initiativbericht fordert insbesondere konkrete Schritte zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie zur Förderung der Gleichstellung im Gesundheitsbereich, im Arbeitsleben und in der politischen Teilhabe.
Besonders wichtig ist dem EP, geschlechtsspezifische Gewalt EU-weit als besonders schwere Straftat mit grenzüberschreitender Dimension anzuerkennen und Femizid als eigenständigen Straftatbestand einzuführen. Auch wird die KOM aufgefordert, eine auf Einverständnis basierende Definition von Vergewaltigung im EU-Recht zu verankern und die Ratifizierung des Istanbul-Übereinkommens zu fördern. Im Gesundheitsbereich fordert das EP den universellen Zugang zu geschlechtersensibler Versorgung und die Verankerung des Rechts auf sichere und legale Abtreibung als Grundrecht in der EU‑Grundrechtecharta. Darüber hinaus soll die psychische Gesundheitsversorgung gendersensibel ausgestaltet werden.
Des Weiteren fordert das EP die KOM auf, die Gleichberechtigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern und die Umsetzung bestehender Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen voranzutreiben.
Darüber hinaus soll die KOM den Schutz der Demokratie stärken sowie Angriffen auf die Rechte von Frauen und LGBTIQ+-Personen entgegenwirken. Die „Frauen, Frieden und Sicherheit“-Agenda soll dabei als zentraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU verankert werden.
Die KOM wird nun prüfen, ob und wie sie die Initiative mit einem Legislativvorschlag umsetzen will. (HB)
