Die Kommission veröffentlichte am 10. Februar 2020 eine Bewertung der EU-Vorschriften zur Besteuerung von Tabakwaren. Danach funktionieren die derzeitigen Vorschriften zur Tabakbesteuerung zwar gut in Bezug auf Vorhersehbarkeit und Stabilität der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten, verhindern aber den hohen Tabakkonsum in der Union nicht ausreichend.
Die Tabaksteuer wird auf Grundlage des Tabaksteuer-Gesetzes erhoben. Darin ist geregelt, welche Produkte versteuert werden müssen, wie diese definiert sind und wie hoch die jeweiligen Steuersätze sind. Den Rahmen bildet die Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren. Mit dem Ziel einer europaweiten Harmonisierung gelten einheitliche Definitionen für Tabakprodukte, eine einheitliche Steuerstruktur sowie Mindeststeuern innerhalb der europäischen Union.
Die Erhöhung der EU-Mindeststeuersätze für Zigaretten und Feinschnitttabak hatte nur in den Mitgliedstaaten Auswirkungen, die von vornherein ein sehr niedriges Steuerniveau hatten. Die hohe Zahl der Raucher in der Union ist nach wie vor besorgniserregend: Insgesamt 26 Prozent der Erwachsenen und 29 Prozent der jungen Europäer im Alter von 15 bis 24 Jahren rauchen.
Auch ist es seit Einführung der Tabakbesteuerung nicht gelungen, die preislichen Differenzen von Zigaretten und Tabak innerhalb der Union auszugleichen. Die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten – der Durchschnittspreis einer Zigarettenpackung variiert zwischen 2,57 Euro und 11,37 Euro – stellen einen Anreiz für grenzüberschreitende Einkäufe dar.
Darüber hinaus ergibt sich aus der Evaluierung, dass das Aufkommen neuer Produkte wie E-Zigaretten, so genannte „Heat-not-burn“-Zigaretten, und neue Suchtprodukte die Grenzen des derzeitigen Rechtsrahmens aufzeigen. So unterliegen E-Zigaretten nach aktueller Rechtslage nicht dem Geltungsbereich der Richtlinie über Verbrauchsteuern auf Tabak. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer eigenen Vorschriften und im eigenen Ermessen nationale Steuern auf E-Zigaretten erheben.
Geboten ist ein umfassenderer Ansatz, der sämtliche Aspekte der Tabakkontrolle einschließlich der öffentlichen Gesundheit, der Besteuerung, der Bekämpfung des illegalen Handels und der Umweltbelange berücksichtigt. Nur so kann durch die Tabakbesteuerung der Konsum stärker eingedämmt werden. (SM)
https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/10-02-2020-tobacco-taxation-report.pdf
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_20_226