| Opferschutz

Evaluierung der Opferschutzrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2022 eine Evaluierung der geltenden Richtlinie über die Rechte von Opfern vorgelegt. Die Bewertung zeigt, inwieweit die Richtlinie den Opferschutz verbessert hat, aber auch wo noch Defizite liegen. Die Reform der Opferrichtlinie ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die in der EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020 - 2025) festgelegt sind. Eine Überarbeitung der rechtlichen Grundlage ist für 2023 geplant.
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Die Evaluierung der geltenden Richtlinie über die Rechte von Opfern zeigt, dass die Richtlinie in den letzten zehn Jahren erheblich dazu beigetragen hat, dass Leben der Opfer in der gesamten EU zu verbessern. Sie hat die Sicherheit der Opfer erhöht und das Risiko negativer Auswirkungen der Teilnahme an Strafverfahren und beim Kontakt mit dem Täter verringert. Die Bewertung weist jedoch auch auf noch bestehende Defizite hin, so etwa, dass sich noch immer nicht alle Opfer in vollem Umfang auf ihre Rechte berufen können.

Das ist laut Kommissionsdokument einem Mangel an Klarheit und Präzision bei der Formulierung der Opferrechte geschuldet. Insbesondere wurden Unzulänglichkeiten in Bezug auf den Zugang der Opfer zu Informationen, den Zugang der Opfer zu Unterstützungsdiensten und die individuellen Schutzbedürfnisse festgestellt. Die Opfer sollten in der Lage sein, eine aktivere Rolle im Strafverfahren zu übernehmen, und sie sollten leichteren Zugang zu Entschädigungen haben, damit sie sehen können, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt.

Die Evaluierung stützt sich auf eine Begleitstudie und eine Datenerhebung, die auch eine öffentliche Konsultation umfasste. Die Kommission plant, die Schlussfolgerungen aufzugreifen. Zur Stärkung der Opferrechte soll im Jahr 2023 eine Überarbeitung der Richtlinie über die Rechte der Opfer erfolgen. (UV)

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