Die Kommission präsentierte am 15. April 2020 eine Roadmap, an der sich die Mitgliedstaaten bei der allmählichen Aufhebung ihrer restriktiven Maßnahmen orientieren können. Demnach soll die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus schrittweise und zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert erfolgen. Die Staats- und Regierungschefs hatten in ihrer Videokonferenz vom 26. März 2020 eine EU-weit koordinierte Ausstiegsstrategie aus den Beschränkungen und Maßnahmen gefordert. Die vorliegende Strategie, auch als „Roadmap“ bezeichnet, wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Rates entwickelt.
Die Strategie greift das Fachwissen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie des wissenschaftlichen Expertengremiums auf, das die Kommission in Bezug auf das Coronavirus berät. Auch die Erfahrungen der Mitgliedstaaten und die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation wurden in der Strategie berücksichtigt. Die Überlegungen basieren auf den gegenwärtig verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Daher wird eine Überarbeitung erforderlich sein, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen und Messmethoden harmonisiert sind.
Laut Kommission ist die Vorlage einer „Roadmap“ allerdings kein „grünes Licht“ für die sofortige Aufhebung der restriktiven Maßnahmen. Vielmehr biete sie einen Katalog von Leitlinien, Kriterien und Maßnahmen als Grundlage für überlegtes Handeln. Ein schrittweises Zurückfahren der Maßnahmen - mit mindestens einem Monat Abstand zwischen den einzelnen Schritten – stehtfür die Kommission beispielsweise unter der Voraussetzung, dass die Mitgliedstaaten zunächst eine deutliche Verringerung der Ausbreitung der Krankheit über einen längeren Zeitraum verzeichnen. Zudem sei entscheidend, dass die Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten ausreichend vorbereitetet sind. Dies beinhaltet unter anderem dieBelegungsrate der Intensivstationen, der Verfügbarkeit von Gesundheitspersonal und medizinischem Material.
Nicht zuletzt seien ausreichende Überwachungskapazitäten in den Mitgliedstaaten entscheidend für die Aufhebung der Maßnahmen. Dazu gehören breit angelegte Tests zur schnellen Erkennung und Isolierung infizierter Personen, ausreichende Möglichkeit zur Rückverfolgung von Infektionsketten sowie zum Nachweis von Antikörpern.
Solange das Virus zirkuliere und bis ein Impfstoff gefunden wurde, werde jeder Grad der Lockerung zu einer Zunahme an Infektionen führen und müsse daher überwacht werden, so die Kommission.
In der Zwischenzeit sollten Messungen der Wirkung der Lockerungsmaßnahme vorgenommen werden sowie Maßnahmen wie regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren der Verkehrsknotenpunkte, Geschäfte und Arbeitsplätze. Auch die Anpassung der Anzahl von Personen, die sich in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften aufhalten dürfen, sowie der Klassengröße in Schulen oder die Einschränkung der Öffnungszeiten von Restaurants sollen schrittweise vorgenommen werden. Insgesamt sollten allgemeine Maßnahmen nach und nach durch gezielte Maßnahmen ersetzt werden. Beispielsweise sollten die am stärksten gefährdeten Gruppen – insbesondere ältere Menschen – länger geschützt werden, und diejenigen, bei denen das Coronavirus diagnostiziert wurde oder die leichte Symptome aufweisen, sollten in Quarantäne bleiben.
Die Kommission verlangt von den Ländern, sich gegenseitig und die Kommission selbst „rechtzeitig“ über jede Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen zu informieren. Mangelnde Koordination bei der Aufhebung der restriktiven Maßnahmen berge die Gefahr negativer Auswirkungen für alle Mitgliedstaaten und werde wahrscheinlich zu politischen Spannungen führen.
Der Erfolg einer koordinierten Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen auf EU-Ebene werde auch den Zeitpunkt und die Auswirkungen des wirtschaftlichen Wiederaufbauplans der EU bestimmen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuvor die Mitgliedstaaten heftig für ihre mangelnde Koordination und Solidarität zu Beginn des COVID-19-Ausbruchs kritisiert. Da die Eindämmungsmaßnahmen nun erste Erfolge zeigen, will die Kommission einen koordinierten Ausstieg sicherstellen, auch wenn diese Entscheidungen letztlich den nationalen Hauptstädten überlassen bleiben.
Alle Mitgliedstaaten haben in den letzten Wochen restriktive Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Unter anderem Italien hat den Lockdownbis zum 3. Mai 2020 verlängert, in Frankreich wurde er bis zum 11. Mai 2020 ausgedehnt. Spanien erlaubt einigen Arbeitnehmern die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz, ansonsten wird die allgemeine Abriegelung aber bis zum 25. April 2020 aufrecht erhalten. Österreich erlaubt es Kleinunternehmen, wieder zu öffnen. Auch die tschechische Regierung hat ihre Regeln bereits gelockert. Dänemark sieht die Wiedereröffnung von Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen für den 15. April 2020 vor.Die Lockerung von Maßnahmen sollte auf lokaler Ebene beginnen und allmählich auf Maßnahmen mit einer breiteren geographischen Abdeckung – unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten – ausgedehnt werden.
Hinsichtlich der Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus innerhalb des Schengen-Raums verhängt wurden, rät die Kommission den Ländern, diese aufzuheben, sobald die die Regeln der sozialen Distanzierung weitgehend und verantwortungsbewusst befolgt werden und Grenzregionen die epidemiologische Situation annähernd vergleichbar im Griff haben. Die Kommission fordert Nachbarländer auf, in engem Kontakt zu bleiben. Die Wiederöffnung der EU-Außengrenzen und der Zugang für Nicht-EU-Bürger sollte Teil der zweiten Phase der Lockerung sein, wobei die Ausbreitung des Virus im Ausland zu berücksichtigen sei.
In einem indirekten Verweis auf die anhaltenden Sorgen um die Demokratie empfiehlt die Kommission, durch „gezielte Interventionen“ schrittweise die erlassenen „allgemeinen Ausnahmezustände“ aufzuheben, um Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
Die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit sollte ebenfalls stufenweise erfolgen. Dafür kommen verschiedene Modelle und Kriterien in Frage. Dabei soll berücksichtigt werden, ob sich Arbeitsplätze sich für Telearbeit eignen und welche Arbeitsplätze von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind sowie die Schichteinteilung der Beschäftigten zulassen. Die Grundüberlegung sollte dabei sein, dass nicht die gesamte Bevölkerung zum gleichen Zeitpunkt an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Als erste Schritte kommen unter anderem Ansammlungen in Schulen und Universitäten, für kommerzielle Tätigkeiten (Einzelhandel) mit möglicher Abstufung sowie für soziale Aktivitäten (Restaurants, Cafés) mit möglicher Abstufung in Frage.
Die Kommission rät darüber hinaus dazu, die Bevölkerung durch Aufklärungskampagnen dazu zu ermutigen, die strengen Hygienepraktiken und die sozialen Distanzierungsregeln beizubehalten. Die Maßnahmen sollten kontinuierlich überwacht werden und die Bevölkerung der Mitgliedstaaten müsse darauf vorbereitet sein, gegebenenfalls zu strengeren Eindämmungsmaßnahmen zurückzukehren.
Die Kommission sieht in ihrer Ausstiegsstrategie die Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die Entwicklung von sogenannten Tracing-Apps vor. Die digitalen Rückverfolgungs- und Warnanwendungen, so heißt es in dem Papier, „können dazu beitragen, Infektionsketten schneller und effizienter zu unterbrechen“. Diese können so auch das Risiko der massiven Virusausbreitung verringern. Sie sollten ein „wichtiges“ und ergänzendes Element in der Ausstiegsstrategie sein.
Die Kommission stellt ferner fest, dass die Nahbereichserkennung zwischen den mobilen Geräten freiwillig und auf der Grundlage der Einwilligung erfolgen und die Privatsphäre und Datenschutzstandards der EU respektieren sollte. Sie fügt hinzu, dass solche mobilen Anwendungen nur anonyme Daten verwenden dürften und Nutzer sie deaktivieren sollten, sobald die Gesundheitskrise vorüber ist. Die Kommission empfiehlt die Einführungen einer EU-weiten Referenzanwendung oder zumindest die Interoperabilität und der Austausch von Ergebnissen zwischen solchen Anwendungen, um Betroffene wirksam warnen zu können und ein effizienteres Follow-up der öffentlichen Gesundheitspolitik zu ermöglichen.
Die Kommission verabschiedete dazu am 8. April 2020 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Einleitung eines Entwicklungsprozesses für einen gemeinsamen europäischen Ansatz für den Einsatz digitaler Mittel zur sozialen Distanzierung. Dieser gemeinsame Ansatz wird durch Leitlinien der Kommission ergänzt, in denen einschlägige Grundsätze des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes präzisiert werden.
Darüber hinaus plädiert die Kommission für eine Erweiterung der Testkapazitäten und die Harmonisierung der Testmethoden. Die Kommission hat dazu am 15. April 2020 in Absprache mit der ECDC Leitlinien zu verschiedenen Coronavirus-Tests und deren Durchführung verabschiedet. Auch sollte ein Datensammlungs- und Berichtssystem eingeführt werden. Die harmonisierte Erfassung und gemeinsame Nutzung von Daten auf nationaler und subnationaler Ebene durch die Gesundheitsbehörden sei von wesentlicher Bedeutung, um die Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen besser steuern zu können.
Auch soll das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einen gemeinsamen Ansatz für künftige Lockdowns„unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erkenntnisse“ entwickeln, um auf ein mögliches Wiederaufleben der Krankheit vorbereitet zu sein.
Während die Eindämmungsmaßnahmen allmählich aufgehoben werden, müsse auch der wirtschaftlichen Aufschwung strategisch geplant und nachhaltiges Wachstum angestrebt werden. Der Übergang zu einer grüneren und digitalen Gesellschaft müsse laut Kommission weiterverfolgt werden und alle Lehren aus der gegenwärtigen Krise für die Widerstandsfähigkeit der EU gezogen werden. Die Kommission wird ein Konjunkturprogramm entwickeln, das auf einem überarbeiteten Vorschlag für den nächsten langfristigen EU-Haushalt (Mehrjähriger Finanzrahmen, MFR) und dem aktualisierten Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 basiert.
Parallel dazu mobilisiert die Kommission weiterhin Mittel, um die Forschung zur Entwicklung von Impfstoffen, Behandlungen und Medikamenten fördern. Sie arbeitet dazu mit der Europäischen Arzneimittelagentur zusammen, um die regulatorischen Schritte, von klinischen Versuchen bis hin zur Marktzulassung, zu straffen. Sie wird auch die internationale Zusammenarbeit vorrangig fördern. Darüber hinaus hat die Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der schnellstmöglichen Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung, einschließlich Tests, eine „Clearingstelle für medizinische Ausrüstung“ eingerichtet, gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen und das Anlegen von Notvorräten über RescEU eingeleitet sowie vorgeschlagen, die nationalen Gesundheitssysteme mit dem Instrument zur Unterstützung in Notfällen finanziell zu unterstützen. (JC)
https://ec.europa.eu/info/files/european-roadmap-lifting-coronavirus-containment-measures_en
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_652
