| Steuerbetrug

Expertenanhörung zu Steuervermeidung und Steuerflucht

Am 22. Juni 2021 fand eine Expertenanhörung im Untersuchungsausschuss für Steuerfragen (FISC) statt. Als Themen standen die Steuerfluchtbekämpfung und Steuervermeidung auf der Tagesordnung, zu denen Experten von der OECD, der Kommission, der Praxis und der Wissenschaft Stellung bezogen.

Einführend referierte der OECD-Experte Paul Hondius unter anderem über die Gefahren von Krypto-Assets für die Steuertransparenz. Die Kommission legte in ihrem Vortrag den Schwerpunkt auf die ATAD-Richtlinie (Anti-Tax Avoidance-Directive), inklusive der dazu ergangenen Änderungsrichtlinie. Die dort festgelegten Regelungen gab es in einigen Mitgliedstaaten schon länger, die EU habe aber zu einer Vereinheitlichung der Regelungen beigetragen. Die Kommission ging auf einzelne Regelungen näher ein, beispielsweise die Zinsschranke und die Wegzugsbesteuerung. Auch wurde durch die Kommissionsvertreter die DAC 6-Richtlinie angesprochen.

Die Kommission ist in hohem Maße darauf angewiesen, bei Steuerbetrug nicht ins Hintertreffen zu geraten. Hierfür werden verschiedene Instrumente herangezogen. Die DAC-6-Richtlinie liefert Informationen, die Kennzeichen bzw. Merkmale enthalten, die auf Steuervermeidung hinweisen können. Die Mitgliedstaaten haben darauf aufbauend die Möglichkeit zu überprüfen, ob eine strafbare Gestaltung vorliegt. Die Kennzeichen bzw. Merkmale dieser Richtlinie werden alle zwei Jahre überprüft und angepasst.

Thematisiert wurde ebenfalls die Entkoppelung von Arbeitsplatz und Ansässigkeit im Hoheitsgebiet, die durch die Pandemie einen neuen Schub erhalten hat. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Einkommensteuersysteme, da davon ausgegangen werden kann, dass vor allem Spitzenverdiener von der Mobilität des Arbeitens profitieren werden. Dies kann auch zu einer ungleichen Steuerlast für die Personengruppen führen, die nicht die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens für sich nutzen können. Auch im Verhältnis der Staaten untereinander kann hierdurch ein Steuerwettbewerb entstehen. Nachdem der bisherige Wettbewerb in einer Unterbietung der Unternehmensbesteuerung bestand, kann sich dieses Phänomen auch auf die persönliche Besteuerung ausweiten. (AR)

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

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