Bis zum 21. April 2021 besteht noch die Möglichkeit zu einer Durchführungsverordnung im Zusammenhang mit der Einfuhr von Kulturgütern in die EU Stellung zu nehmen. Geregelt werden neben anderem die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen und die Einreichung von Zollanmeldungen.
Die Kommission legt damit Durchführungsbestimmungen für bestimmte Vorschriften einer EU-Verordnung über die Einfuhr von Kulturgut in die Europäische Union vor. Die Verordnung war im April 2019 beschlossen worden. Sie soll insbesondere den illegalen Handel mit Kulturgütern aus Drittstaaten verhindern und damit auch eine Finanzierungsquelle für die organisierte Kriminalität versiegen lassen. Betroffen sind ausschließlich Kulturgüter, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben: Kulturgüter, die illegal aus Herkunftsstaaten außerhalb der EU ausgeführt wurden, dürfen nicht in die EU gebracht werden.
Die Regelungen der Verordnungen sollten sukzessive ab Herbst 2020 in Kraft treten. (MK)