Die Kommission legte am 30. Juni 2020 in einer Durchführungsverordnung die physischen und technischen Merkmale für kleinflächige drahtlose Zugangspunkte bzw. für kleine Antennen im Zuge des Ausbaus von 5G fest.
Die fünfte Generation der Telekommunikationssysteme soll zukünftig zur Optimierung von Prozessen beizutragen und innovative, intelligente Smart Cities sowie ein sauberes Energiemanagement ermöglichen.
Ziel der verabschiedeten Verordnung ist es, die 5G-Technik voranzutreiben und insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung der Netzinstallation beizutragen. Kernpunkt der Durchführungsverordnung, die ein Teil des im Dezember 2018 in Kraft getretenen EU-Telekommunikationsrechts darstellt, ist das EU-weite genehmigungsfreie Einführungssystem. Es wird zudem sichergestellt, dass die nationalen Behörden weiterhin für die Aufsicht zuständig bleiben.
Wichtig sei es, durch strenge europäische und internationale Grenzwerte bei elektromagnetischen Feldern den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie seien laut Kommission 50 Mal niedriger als die internationalen wissenschaftlichen Empfehlungen. (JW)
https://ec.europa.eu/germany/news/20200630-5g-netzinfrastruktur_de