| Rat der Europäischen Union

Finanzministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten tagen in Brüssel

Am 10. Dezember 2024 tagte für dieses Jahr zum letzten Mal der ECOFIN-Rat der Europäischen Union in Brüssel. Für Deutschland nahm Bundesfinanzminister Jörg Kukies teil. Wesentliche Ergebnisse des Ratstreffens sind u.a. ein Sachstandsbericht des ungarischen Ratsvorsitzes über den Stand der Beratungen im Rat der Europäischen Union (EU) über die Vorschläge zur Reform des Zollrechts der EU. Das Reformpaket wird seit längerem im Rat behandelt, es soll sich um die umfassendste Reform seit der Einrichtung des Zollkodex von 1968 handeln. Den Mitgliedstaaten ist wichtig, dass der Vorschlag umfassend ist, gleichzeitig aber auch bestehende bürokratische Hürden abbaut.
©European Union

Danach führten die Ministerinnen und Minister eine Aussprache über die Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung. Sie sind sich einig, dass bei den Verhandlungen im Allgemeinen ein Gleichgewicht zwischen den klimapolitischen Ambitionen und den Besonderheiten der Mitgliedstaaten herzustellen sei und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Auge behalten werde müsse. Die meisten Mitgliedstaaten waren der Meinung, dass der jüngste Kompromissvorschlag eine gewisse Ausgewogenheit widerspiegelt, einige lehnen ihn dagegen strikt ab. Die Ausnahmeregelung für den Luft- und Seeverkehr und die damit verbundene Überprüfungsklausel für 2035, die im Oktober von der ungarischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagen wurde, war einer der Hauptstreitpunkte. 

Der Rat verschaffte sich einen Überblick über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und nahm Durchführungsbeschlüsse zur Billigung von Änderungen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne Schwedens, Sloweniens, Dänemarks und Belgiens an. 

Außerdem billigte der Rat den halbjährlichen Bericht an den Europäischen Rat über Steuerfragen und nahm Schlussfolgerungen zu den von der Gruppe „Verhaltenskodex“ erzielten Fortschritte an.

Unter den Punkten ohne Aussprache wurde die Richtlinie über die Quellensteuer (FASTER) angenommen, die sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung vorsieht. Die Richtlinie zielt darauf ab, grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umgesetzt haben, das wiederum ab dem 1. Januar 2030 gelten müsse.

Außerdem wurde eine Einigung über die Richtlinie erzielt, mit der eine elektronische Steuerbescheinigung für Mehrwertsteuerbefreiungen eingeführt wird, die die derzeitige Papierbescheinigung ersetzen soll. Während einer Übergangszeit können die Mitgliedstaaten sowohl die elektronische als auch die Papierversion verwenden. Die Umsetzungsfrist beginnt am 30. Juni 2031 und beträgt ein Jahr.

Die weiteren Ergebnisse der ECOFIN-Ratssitzung können Sie hier einsehen. (YA)

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