Der Ecofin-Rat billigte außerdem seine Leitlinien für den EU-Haushalt 2026. Die Leitlinien dienen der KOM als politische Richtschnur für die Ausarbeitung des Entwurfs des Haushaltsvorschlags des nächsten Jahres. Darin wird bekräftigt, dass die EU sich weiterhin verpflichtet sieht, die Ukraine so lange und so intensiv wie nötig finanziell zu unterstützen und ihre Widerstandsfähigkeit und ihren langfristigen Wiederaufbau zu fördern. Der Haushaltsplan 2026 müsse eine umsichtige Haushaltsführung gewährleisten, aber auch genügend Spielraum lassen, um auf unvorhergesehene Umstände reagieren zu können. Auch für die Durchführung der regionalen Soforthilfe für den Wiederaufbau (RESTORE) müssen genügend Mittel bereitgestellt werden.
Außerdem wurde eine Empfehlung zur Entlastung der KOM für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans für 2023 angenommen. Der Rat empfiehlt dem Europäischen Parlament, der KOM sowie den Exekutivagenturen die Entlastung zu erteilen.
Um die Arbeiten am Europäischen Semester 2025 voranzubringen, hat der Rat Schlussfolgerungen zum Bericht über den Warnmechanismus 2025 gebilligt und sich auf die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2025 geeinigt. Die förmliche Annahme des Textes wird voraussichtlich nach der Billigung durch den Europäischen Rat im März 2025 erfolgen.
Des Weiteren hat der Rat formell neue Vorschriften angenommen, die darauf abzielen, die derzeitigen Papierbescheinigungen, die für die Erklärung von Befreiungen von der Mehrwertsteuer (MwSt) verwendet werden, durch ein neues elektronisches Formular zu ersetzen, das zum 1. Juli 2031 in Kraft treten wird. Die Bescheinigung in neuer Form soll den bürokratischen Aufwand verringern. Während eines Übergangszeitraums von einem Jahr können die Mitgliedstaaten sowohl die elektronische als auch die Papierversion verwenden.
Nach Überprüfung der Schwarzen Liste für nicht kooperative Steuergebiete wurden keine Änderungen vorgenommen, sodass diese noch immer elf Länder umfasst.
Die Präsidentschaft stellte abschließend den Stand der Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen vor, auch im Hinblick auf eine mögliche Verringerung des Verwaltungsaufwands.
Eine Übersicht über die weiteren Ergebnisse können Sie hier einsehen. (YA)