Der Rat hat am 15. Februar 2021 im schriftlichen Verfahren die von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagene Verordnung zur Lockerung der Zeitnischenregeln beschlossen. Fluggesellschaften werden auch im Sommerflugplan 2021 von der verbindlichen Nutzung ihrer Start- und Landerechte (Slots) befreit. Die Fluglinien können bis zu 50 Prozent der ihnen zugeteilten Slots zurückzugeben. Die Kommission erhält darüber hinaus die Befugnis, diese Regelung bis 2022 zu verlängern und die erforderliche Nutzungsrate je nach Entwicklung auf 30 bis 70 Prozent festzulegen.
Mit der Regelung sollen sowohl Fluglinien als auch die Umwelt geschützt werden, da Fluggesellschaften ansonsten ggf. Flüge ohne Passagiere durchführen würden, um ihre Slots zu behalten. Der Rat und das Europäische Parlament (EP) haben sich auf das beschleunigte Verfahren geeinigt und eng zusammengearbeitet, um ein Ergebnis herbeizuführen, das eine rasche Annahme ermöglicht hat. Das EP hat bereits am 10. Februar 2021 zugestimmt.
Die Rechtsakte werden nun von beiden Organen unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (CM)
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/news/2020-12-16-airport-slots_en
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_20_2455