Die Kommission hatte bereits letztes Jahr vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angekündigt, sich mit dem Erstattungsverfahren der Fluggesellschaften zu befassen und dazu den Dialog mit Verbraucherschutzbehörden zu suchen.
Die Fluggesellschaften verpflichten sich unter anderem dazu, den Fluggästen auf ihren Websites sowie in E-Mails gut sichtbar über verschiedene Optionen bei Flugannullierungen Auskunft zu geben. Zudem kann die Option der Gutscheine den Fluggästen nur noch dann angeboten werden, wenn diese sich selbst ausdrücklich dafür entscheiden. (MF)