Das Europäische Parlament (EP) hat am 7. Juli 2021 die EU-Fördermaßnahe für den Ausbau der transeuropäischen Infrastrukturnetze, die so genannte Fazilität „Connecting Europe“ endgültig verabschiedet. Bereits im März 2021 hatten sich Rat und EP auf einen Kompromiss verständigt. Mit rund 30 Mrd. Euro sollen Verkehrs-, Digitalisierungs- und Energieprojekte im Zeitraum 2021 bis 2027 von der EU unterstützt werden.
Die Fazilität „Connecting Europe“ besteht aus drei Säulen: Etwa 23 Mrd. Euro fließen in Verkehrsprojekte, 5 Mrd. Euro in Energieprojekte und 2 Mrd. Euro in Vorhaben im Bereich Digitales. Rund 10 Mrd. Euro der für länderübergreifende Verkehrsprojekte vorgesehenen Gelder stammen aus dem Kohäsionsfonds. Sie sollen den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, Lücken im Verkehrsnetz zu schließen. 1,4 Mrd. EUR stehen zur Verfügung, um die Fertigstellung wichtiger länderübergreifender Bahnprojekte zu beschleunigen. Die Projekte werden von der Kommission im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit ausgewählt. In der Digitalbranche sollen mit der Fazilität „Connecting Europe“ Projekte von gemeinsamem Interesse gefördert werden – darunter sichere, leistungsstarke Digitalnetze und 5G-Systeme sowie die Digitalisierung der Verkehrs- und Energienetze. Ziel im Energiebereich ist es, die Kompatibilität der Energienetze zu steigern.
Die geförderten Projekte müssen außerdem mit den Klima- und Energieplänen der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Das EP hatte sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass 60 Prozent des Fördervolumens den Klimaschutzzielen dienen sollen. Die überarbeitete Verordnung zur Fazilität „Connecting Europe“ tritt nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in den nächsten Wochen in Kraft und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Darüber hinaus hat das EP am 6. Juli 2021 auch grünes Licht für die mit dem Rat vereinbarte neue Richtlinie für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) gegeben. Sie soll die Genehmigungsverfahren für TEN-V-Projekte vereinfachen, damit sie schneller fertiggestellt werden. Die Mitgliedstaaten müssen einen Ansprechpartner für jeden Projektträger bestimmen und sicherstellen, dass Genehmigungsverfahren nicht länger als vier Jahre dauern.