Im Rahmen der Regelung werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen an Unternehmen gewährt, die im Agrarsektor tätig sind und die Flächen bewirtschaften, die auf Grundlage der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie unter besonderen Schutz gestellt wurden. Die Höhe der Beihilfe entspricht den entstehenden Mehrkosten und Einkommensverlusten pro Hektar und basiert auf Durchschnittswerten von Preisen und Erträgen für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21. Die Regelung hat eine Laufzeit bis Ende 2027.
Die Europäische Kommission (KOM) ist bei der Prüfung des deutschen Antrages auf Basis des europäischen Beihilferechts zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Deshalb ist die Fördermaßnahme genehmigt worden. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister der KOM unter der Nummer SA.102118 zugänglich gemacht. (UV)