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Forschungsfreiheit in der EU

Die Vorlage eines Legislativvorschlags zum Schutz und zur Förderung von Forschungsfreiheit fordert das Europäische Parlament (EP) in einer Entschließung vom 17. Januar 2024. Der Entschließung hängt eine Liste von Empfehlungen in verschiedenen Bereichen an, auf deren Basis der Rechtsakt gestaltet werden soll. Auch ein europäisches Stipendiatenprogramm für Forschende in Not wollen die Parlamentarier eingerichtet wissen. Hiermit soll finanzielle Unterstützung für Plätze an europäischen Forschungseinrichtungen ermöglicht werden.
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In der Entschließung analysiert das Parlament die Situation der Forschungsfreiheit in der EU, die Faktoren, die diese fördern und stellt Forderungen an die Europäische Kommission (KOM) und Mitgliedstaaten auf. Die Abgeordneten äußern in dem Dokument ihre Besorgnis über die „jüngsten Rückschritte, die hinsichtlich dieses Grundrechts in der EU zu verzeichnen sind“ und darüber, dass „die Forschungsfreiheit durch moralische und politische Einschränkungen unter Druck gesetzt wird“. Der KOM werfen sie „schwerwiegende“ Pflichtverletzung bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU vor und konstatieren, dass es ihr nicht gelungen sei, ihre vertraglich verankerten Befugnisse zu nutzen, um die Forschungsfreiheit als eines der Grundrechte der Unionsbürger zu schützen. Entsprechend fordern sie unverzügliche Abhilfemaßnahmen. Auch der Europäische Rat wird aufgefordert, den Schutz und die Förderung der Forschungsfreiheit zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass dieses Grundrecht in allen Mitgliedstaaten gebührend geachtet wird.

Als fördernde Faktoren werden Chancengleichheit, klare und strukturierte Karrieremöglichkeiten, transparente Einstellungsverfahren und akademische Selbstverwaltung ebenso genannt wie beispielsweise die freie Verfügbarkeit von Wissen. In diesem Zusammenhang äußert das Parlament die Ansicht, dass der Austausch von Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung zu nicht kommerziellen Zwecken durch das Unionsrecht geschützt und aktiv gefördert werden muss und betont, dass öffentlich finanzierte wissenschaftliche Ergebnisse in frei zugänglichen wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht werden und die Ergebnisse für alle leicht zugänglich sein müssen. Mitgliedstaaten und KOM werden auch dazu aufgefordert, die Forschungsgemeinschaft in Bezug auf den Zugang zu allen für ihre Tätigkeit relevanten Informationen sowie deren Nutzung und Verbreitung weiter zu stärken, unter anderem durch die Nutzung quelloffener digitaler Tools. Von der KOM wird ganz allgemein gefordert, den wissenschaftlichen Pluralismus aktiv zu fördern und zu finanzieren, indem Projekte im gesamten Spektrum der wissenschaftlichen Forschung unterstützt werden. Weiterhin werden die Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher Mittel zur Finanzierung unabhängiger wissenschaftlicher Forschung sowie zur Verhinderung unerwünschter Einmischung gefordert und auch Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung von Forschungsfreiheit in den Blick genommen. (MK)

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