Am 24. Januar 2020 haben EU-Ratspräsident Charles Michel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) soll am 29. Januar 2020 bei einer Brüsseler Plenarsitzung erfolgen. Anschließend kann das Ratifizierungsverfahren am 30. Januar 2020 vom Rat zum Abschluss gebracht werden.
Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, damit das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 um Mitternacht (Ortszeit Brüssel) aus der Europäischen Union austritt. Zum Brexit im Allgemeinen sowie den nun anstehenden Verhandlungen zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien hat die Kommission auf ihrer Website ganz aktuell einen umfänglichen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.
Dort wird unter anderem ausgeführt, was während des Übergangszeitraums geschieht: Welche Konsequenzen entstehen ab dem 1. Februar 2020 für die Bürgerinnen und Bürger in der EU sowie im Vereinigten Königreich? Welche Zuständigkeiten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)? Welche Verpflichtungen hat Großbritannien auch weiterhin?
Sehr ausführlich werden Fragen zu den Bürgerrechten beantwortet. Und schließlich gibt es Hinweise zum außenpolitischen Handeln sowohl der EU als auch des Vereinigten Königreichs sowie einen Zeitplan für die nächsten Schritte. (jbs)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104