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Geänderte deutsche Industriestrombeihilfe genehmigt

Deutschland darf seine bestehenden Beihilferegeln für Industriestrom ändern und an den geänderten Bedarf anpassen. Die Europäische Kommission (KOM) hat am 2. Juli 2024 einen entsprechenden Antrag der deutschen Bundesregierung auf Grundlage des europäischen Beihilferechts gebilligt. Wichtigste Änderung ist dabei die Aufstockung um 5 Mrd. Euro bis 2030.
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Die ursprüngliche deutsche Beihilfe, mit der bestimmte energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund der Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromkosten (sogenannte „indirekte Emissionskosten“) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden können, war im August 2022 von der KOM genehmigt worden. Im Rahmen der Regelung wird der Ausgleich den beihilfefähigen Unternehmen durch eine teilweise Erstattung der zwischen 2021 und 2030 angefallenen indirekten Emissionskosten gewährt. Deutschland hatte nun um die Änderung in zwei Punkten gebeten: zum einen um die Aufstockung der Haushaltsmittel um rund fünf Mrd. Euro, wodurch sich das geschätzte Gesamtbudget der Regelung auf rund 32 Mrd. Euro beläuft. Zum anderen sollen zwei Bedingungen zur Gewährung der Beihilfe aufgehoben werden, nach denen die Begünstigten einen zusätzlichen Anteil ihrer indirekten Emissionskosten im Vergleich zu den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen tragen müssen und durch die der Beihilfehöchstbetrag begrenzt wurde.

Die KOM ist im Rahmen ihrer beihilferechtlichen Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die deutschen Beihilfen nach wie vor notwendig und angemessen sind, um energieintensive Betriebe angesichts der hohen Strompreise zu unterstützen und damit eine Abwanderung außerhalb der EU zu verhindern. Nach Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister unter der Nummer SA.113265 zugänglich gemacht. (UV)

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