| Wirtschaft und Zölle

Gegenmaßnahmen der EU auf US-Zölle vorübergehend ausgesetzt

Am 10. April 2025 kündigte US-Präsident Donald Trump an, die am 5. April 2025 angekündigten Sonderzölle der USA gegen die Europäische Union (EU) in Höhe von 20 Prozent für zunächst 90 Tage auszusetzen. Daraufhin entschied auch die Europäische Kommission (KOM), ihre am 9. April 2025 beschlossenen Gegenzölle gegen die USA ebenfalls für diesen Zeitraum auszusetzen.
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In den kommenden 90 Tagen soll nun mit der Trump-Administration verhandelt werden, kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an. Im Falle unzufrieden stellender Verhandlungen oder einer erneuten Eskalation des Handelsstreits könnten zuletzt beschlossenen Gegenmaßnahmen der EU aber jederzeit in Kraft treten, betonte sie. 

Für die EU werden die jüngst verhängten US-Zölle in dieser Zeit so halbiert, denn bereits im März 2025 führte US-Präsident Donald Trump pauschale Importzölle in Höhe von zehn Prozent ein, die bestehen bleiben. 

Zum Hintergrund: Am 9. April 2025 waren die von US-Präsident Donald Trump angekündigten weiteren Sonderzölle gegen dutzende Länder und die EU zunächst in Kraft getreten. Diese sahen gegenüber der EU Importzölle in Höhe von 20 Prozent vor, gegen China sogar Zölle in Höhe von 104 Prozent. Die Zölle gegen China sind von der Aussetzung nicht betroffen. Das Land kündigte ebenfalls Gegenmaßnahmen an. Ab dem 12. April 2025 werden dort 125 Prozent auf US-waren fällig. 

Die nun ausgesetzten Gegenmaßnahmen der EU waren als Antwort der am 12. März 2025 eingeführten Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium i.H.v 25 Prozent in den USA vorgesehen. Sie wurden am 9. April 2025 von den Mitgliedstaaten bestätigt. In Abstimmung mit diesen erarbeitete die KOM eine Liste von US-Waren (z. B. Sojabohnen, Kleidungsstücke sowie Eisen-, Stahl- und Aluminiumwaren), auf die Einfuhrzölle von bis zu 25 Prozent erhoben worden wären. Auf Druck Italiens und Frankreichs wurde amerikanischer Whiskey von der Liste gestrichen, da US-Präsident Trump für diesen Fall Gegenzölle in Höhe von 200 Prozent auf Champagner und Wein angekündigt hatte. 

Die ersten Gegenzölle der EU wären am 15. April 2025 in Kraft getreten und hätten US-Produkte wie Motorräder der Marke Harley-Davidson, Jeans, Orangensaft und Cranberrys betroffen. Weitere Gegenzölle wären am 16. Mai 2025 in Kraft getreten und hätten US-Waren wie Stahl, Fleisch und Schokolade betroffen. Schließlich wären am 1. Dezember 2025 Zölle auf Mandeln und Sojabohnen aus den USA fällig geworden. 

Die europäischen Exporteure von Stahl-, Aluminium und Autos müssen unabhängig von dem 90-tägigen Moratorium weiterhin zusätzlich 25 Prozent an den US-Zoll abführen.

Weitere Gegenmaßnahmen der EU, auch nicht tarifärer Art, wurden in einem Treffen der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten am 7. April 2025 in Luxemburg diskutiert. In Betracht kommen beispielsweise die Einschränkung des Zugangs von US-Firmen zu öffentlichen Ausschreibungen innerhalb der EU oder eine Besteuerung von Dienstleistungen von US-Digitalunternehmen in der EU. (YA)

 

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