Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) hat am 10. September 2020 mit mehreren Beschlüssen ihre Geldpolitik bestätigt. Zinssätze und Anleihekaufprogramme verbleiben auf ihrem bisherigen Niveau.
Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,50 % belassen. Der EZB-Rat möchte die Zinsen solange auf aktuellem Niveau belassen bzw. abermals verringern bis sich die Inflationsaussichten dem 2% Ziel annähern.
Die Anleihekäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallsprogramms „Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) wird mit einem Umfang in Höhe von 1 350 Mrd. Euro fortgesetzt, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen und die mittelfristige Preisstabilität zu gewährleisten. Der EZB-Rat will die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP mindestens bis Ende Juni 2021 und in jedem Fall so lange durchführen, bis die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie seiner Einschätzung nach überstanden sind.
Ebenfalls fortgesetzt wird das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten „Asset Purchase Programme (APP) mit monatlich 20 Mrd. Euro bis die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung der Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen begonnen wird. (CM)
https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2020/html/ecb.mp200910~f4a8da495e.de.html
https://www.ecb.europa.eu/press/pressconf/2020/html/ecb.is200910~5c43e3a591.en.html