Die Details der wichtigsten Verpflichtungen beider Seiten sehen wie folgt aus:
- Die allgemeine Anwendung einer maximalen, pauschalen Zollobergrenze von 15 Prozent für in die USA importierte EU-Produkte, die gegenseitigen Zöllen unterliegen. Im Gegensatz zu anderen US-Handelspartnern gilt dieser Zolltarif inklusive der vorher bestehenden Zölle nach dem Meistbegünstigungsprinzip (MFN). Wo der MFN-Tarif aber über den 15 Prozent liegt, gilt nach wie vor der MFN-Tarif.
- Eine Verpflichtung der USA, sicherzustellen, dass EU-Exporte von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz in die Zollobergrenze von 15 Prozent einbezogen werden, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232-Untersuchungen vorliegen,mit denen die Regierung nach Section 232 des US-Handelsrechts die Auswirkungen bestimmter Importe auf die nationale Sicherheit untersucht.
- Eine Verpflichtung, die pauschale Zollobergrenze von 15 Prozent auf Autos und Autoteile ab dem ersten Tag des Monats anzuwenden, in dem die EU die Verfahren zur Umsetzung der in der Vereinbarung festgesetzten Zollsenkungen einleitet. Dazu muss die KOM einen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung aller EU-Industriezölle auf Einfuhren aus den USA bis Ende August vorlegen. Dieser soll nach Angaben der KOM so schnell wie möglich über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
- Ausnahmen von der 15-prozentigen Zollobergrenze für folgende EU-Produkte: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und deren Inhaltsstoffe sowie chemische Vorprodukte. Hier gelten ab dem 1. September 2025 die Meistbegünstigungstarife. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen.
- Für Wein, Bier und Spirituosen wurden keine Ausnahme ausgehandelt.
- Die Erklärung enthält auch eine Liste von US-Agrarprodukten, für die die EU ihre Zölle auf null senkt. Viele davon waren bereits bekannt etwa Milchprodukte und Nüsse. Nach der gemeinsamen Erklärung sollen darüber hinaus zum Beispiel Schweinefleisch, Obst und Gemüse sowie verarbeitete Lebensmittel zollfrei eingeführt werden. „Sensible“ Produkte, etwa Rind- und Hühnerfleisch, blieben bei der Zollsenkung außen vor, versicherte ein Kommissionsbeamter.
- Die Absichtserklärung, an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten, um die Volkswirtschaften der EU und der USA vor Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor zu schützen, und an sicheren Lieferketten zu arbeiten, unter anderem durch Lösungen im Bereich der Zollkontingente. Eine Absenkung des derzeit geltenden Zolltarifs von 50 Prozent wurde nicht angesprochen.
- Gegenseitige Verpflichtung zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, unter anderem durch Zusammenarbeit im Bereich der Normen und der Vereinfachung von SPS-Zertifikaten (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriezweigen.
- Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Handels und beim Moratorium für Zölle auf den elektronischen Handel.
- Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei der Gewährleistung einer sicheren, zuverlässigen und diversifizierten Energieversorgung. Im Rahmen dieser Bemühungen beabsichtigt die Europäische Union, bis 2028 amerikanisches Flüssigerdgas, Öl und Kernenergieprodukte im Wert von voraussichtlich 750 Mrd. US-Dollar zu beziehen.
- Anerkennung der Pläne der EU, die Beschaffung von Militär- und Verteidigungsgütern aus den USA erheblich zu steigern, was die gemeinsame strategische Priorität widerspiegelt, die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungsindustrie zu vertiefen, die Interoperabilität der NATO zu stärken und sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten mit den fortschrittlichsten und zuverlässigsten Verteidigungstechnologien ausgestattet sind, die verfügbar sind.
- Die Zusage der EU, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen. Die KOM versichert, dass damit nur die in den bereits vorliegen Vereinfachungsvorschlägen (Omnibus I) Änderungen gemeint sind.
- Die Digitalregulierungen im Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DAS) werden in der Erklärung nicht erwähnt. Stattdessen steht darin, dass die EU und die USA sich verpflichten, ungerechtfertigte digitale Handelshemmnisse zu beseitigen. Zudem verspricht die EU, keine digitalen Netzwerkgebühren einzuführen.
Die einzelnen Aspekte der Vereinbarung müssen jetzt von der KOM mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments umgesetzt werden.
Darüber hinaus hat das amerikanische Handelsministerium am 19. August 2025 die Erhöhung der Zölle auf Stahl und Aluminium für mehr als 400 Produkte bekannt gegeben; die Ausweitung der Zölle wird demnach bereits seit dem 18. August 2025 angewandt. Die Sonderzölle für Stahl und Aluminium galten bereits für Einfuhren der Materialien selbst und eine Reihe anderer Produkte, darunter Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen. Sie werden auch auf Einfuhren aus der EU fällig. Im Rahmen der allgemeinen Zollvereinbarung zwischen den USA und der EU Ende 2025 hatten die Europäer keine Verringerung der Stahl- und Aluminiumzölle erreicht. Die jüngste Ausweitung soll Wege zur Umgehung der Zölle schließen.
Weitere Informationen zur Vereinbarung zwischen den USA und der EU zum transatlantischen Handel und zu geplante Investitionen sind auf der Internetseite der KOM abrufbar. (UV)