| Klimaschutz

Genehmigung Förderrichtlinie klimafreundliche Nutzfahrzeuge

Die Kommission hat am 22. Juli 2021 die vom deutschen Verkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben genehmigt. Damit kann die Richtlinie bald in Kraft treten und in der Folge der erste Förderaufruf gestartet werden.

Das neue Förderprogramm umfasst insgesamt 507,5 Mio. Euro für die Beschaffung von Batterie-, Brennstoffzellen- und hybridelektrischen Fahrzeugen, der entsprechenden Tank- bzw. Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien. Die Kommission teilte im Hinblick auf die von Deutschland angemeldeten Maßnahmen mit, dass sie zu dem Schluss kam, dass sowohl die Förderung der Fahrzeuge als auch der Infrastruktur Anreize für Emissionsminderungen im Einklang mit den einschlägigen EU-Zielen, wie sauberer Verkehr sowie Klimaneutralität bis 2050, schafften und die Maßnahme nach den europäischen Beihilfevorschriften deshalb genehmigt werden könnten. Konkret sollen Neuanschaffungen von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie die Umrüstung auf alternative Antriebe mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Dieselfahrzeug gefördert werden. Auch bei der für diese Fahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur liegt die maximale Förderquote bei 80 Prozent. Machbarkeitsstudien werden zu 50 Prozent gefördert.

Nähere Details der Förderung regeln der Richtlinientext sowie der erste Förderaufruf. Beides soll in Kürze vom Bundesverkehrsministerium veröffentlicht werden. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister unter der Nummer SA.59352 zugänglich gemacht. (UV)

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