Die Kommission hat am 22. März 2020 zwei von Deutschland angemeldete Beihilferegelungen genehmigt. Sie wurden auf der Grundlage des von der Kommission am 19. März 2020 erlassenen befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Hinblick auf den Ausbruch der Corona Pandemie genehmigt.
Konkret handelt es sich um zwei Unterstützungsmaßnahmen, die von der deutschen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt werden sollen:
- Ein Darlehensprogramm, das bis zu 90 Prozent des Risikos für Darlehen an Unternehmen jeder Größe abdeckt, wobei die Darlehen eine Laufzeit von fünf Jahren haben können und je nach Liquiditätsbedarf des Unternehmens bis zu 1 Mrd. Euro betragen dürfen.
- Ein Darlehensprogramm, bei dem die KfW mit Privatbanken zusammenarbeitet, um als Konsortium größere Darlehen bereitstellen zu können. Bei dieser Regelung kann das staatlich gedeckte Risiko bis zu 80 Prozent eines Darlehens betragen (jedoch nicht mehr als 50 Prozent des gesamten Fremdkapitals eines Unternehmens).
Die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffenen Unternehmen sollen dadurch ausreichend mit Liquidität versorgt werden. Die Darlehen müssen im Verhältnis zum absehbaren Liquiditätsbedarf stehen und dürfen nur bis Ende des Jahres mit einer Höchstlaufzeit von sechs Jahren vergeben werden. (CM)
https://ec.europa.eu/germany/news/20200320-coronakrise-staatliche-beihilfen_de
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/sa_covid19_temporary-framework.pdf