| Gesundheit

Genomische Überwachung von SARS-CoV-2 an Einreisepunkten

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat am 13. Januar 2023 Leitlinien zur gezielten genomischen Überwachung von SARS-CoV-2 an internationalen Einreisepunkten veröffentlicht. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten bzw. den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die im Rahmen der europäischen Reaktion auf den SARS-CoV-2-Ausbruch in China diese Form der Überwachung im Rahmen einer Pilotstudie testen wollen, als Orientierungshilfe dienen.
©pixabay

Die rechtzeitige Erkennung und Charakterisierung von SARS-CoV-2-Varianten kann nach Einschätzung des ECDC von entscheidender Bedeutung für die Risikobewertung und die Begrenzung der Auswirkungen des Virus sein. Eine gezielte genomische Überwachung bei Reisenden könne die globale Überwachung von SARS-CoV-2-Varianten durch die frühzeitige Entdeckung neuer Varianten unterstützen. Allerdings unterliegediese Art der Überwachung erheblichen Einschränkungen, so das ECDC. Sie erlaube zum Beispiel keine vollständig repräsentative Analyse. Auch seien für die Risikobewertung epidemiologische und virologische Untersuchungen erforderlich, von denen einige möglicherweise nur im Herkunftsland rechtzeitig durchgeführt werden könnten. Die routinemäßige bevölkerungsbezogene repräsentative Probenahme und Sequenzierung positiver Proben aus Sentinelerhebungen innerhalb der nationalen gesundheitlichen Vorsorge oder Versorgung seien nach wie vor das wirksamste Mittel zur zeitnahen Überwachung der Übertragung und der Virusentwicklung.

Gezielte genomische Überwachungsmaßnahmen bei Reisenden seien vor allem dann sinnvoll, wenn das untersuchte Drittland keine repräsentative genomische Überwachung mit internationalem Austausch relevanter Daten durchführt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer gezielten genomischen Überwachung bei Reisenden nicht dazu führen sollte, dass die nationale Routineüberwachung der Atemwegsviren in den EU/EWR-Mitgliedstaaten eingeschränkt wird, vielmehr habe die routinemäßige Überwachung von Atemwegsviren in der Bevölkerung immer Vorrang vor der Überwachung an Reisezielen.

Am 4. Januar 2023 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten angesichts der COVID-19-Entwicklungen in China auf ein koordiniertes Vorsorgekonzept geeinigt. Wesentlich für diese Entscheidung waren vor allem der Bedarf an ausreichenden, zuverlässigen Daten und die Lockerung der Reisebeschränkungen durch China ab dem 8. Januar 2023. Zu dem Vorsorgekonzept gehören insbesondere die Einführung zusätzlicher Stichprobentests für Reisende aus China bei der Ankunft in die EU-Mitgliedstaaten und die Sequenzierung aller positiven Ergebnisse als Teil eines Überwachungsprotokolls zur Erkennung bedenklicher Virusvarianten. Ebenfalls vereinbart wurde die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) koordinierten Maßnahmen zur Überwachung des Abwassers. (MK)

Teilen

Zurück