Bei den neu zugelassenen Organismen handelt es sich um drei Maissorten, zwei Sorten Soja und je eine Sorte Ölraps und Baumwolle. Verlängert wurde die Zulassung für zwei Sorten Mais und eine Sorte Ölraps. Die Zulassungen betreffen lediglich die Verwendung, nicht aber den Anbau der Sorten; sie sind zehn Jahre lang gültig.
Eine EU-Zulassung wird nach Mitteilung der Kommission nur erteilt, wenn in einem umfassenden Zulassungsverfahren nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht. Das Zulassungsverfahren sieht auch die Möglichkeit vor, dass sich Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss und anschließend im Beschwerdeausschuss zur beantragten Zulassung äußern.
Im EU-Register der in Lebens- und Futtermitteln zugelassenen GVO können die zugelassenen GV-Pflanzen und der genaue Geltungsbereich der betreffenden Zulassungen abgerufen werden. (MK)
https://ec.europa.eu/germany/news/20210817-eu-kommission-genehmigt-gvo_de