Die Kommission will sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Herausforderungen durch Klimawandel, Digitalisierung und demografischen Wandel bewältigen können. Daher hat sie am 14. Januar 2020 einen neuen Dialog zum Aufbau eines starken sozialen Europa angestoßen und führt eine erste Konsultation der Sozialpartner (d.h. der Unternehmen und der Gewerkschaften) zu gerechten Mindestlöhnen durch. Die Zahl der Erwerbstätigen ist auf einem Rekordhoch (241,5 Mio.), aber viele Erwerbstätige haben immer noch Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen. Wenn die Rückmeldungen der Sozialpartner darauf hindeuten, dass ein Handeln in diesem Bereich erforderlich ist, könnte eine zweite Phase der Konsultation der Sozialpartner durchgeführt werden, in der es um die möglichen Inhalte einer Initiative für gerechte Mindestlöhne ginge. Auch wird die Kommission, bevor sie über das Vorgehen und das am besten geeignete Instrument entscheidet, eine umfassende Folgenabschätzung durchführen und diese durch verschiedene Studien untermauern.
Gemäß dem 6. Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte haben Arbeitnehmer das Recht auf gerechte Löhne, die einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. Die Kommission plant keinen Einheitsmindestlohn für alle. Das mögliche Instrument soll den nationalen Traditionen – seien es Tarifvereinbarungen oder Rechtsvorschriften – Rechnung tragen. Die Kommission will mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass alle Systeme in den Ländern angemessen sind, eine ausreichende Reichweite haben, die umfassende Beteiligung der Sozialpartner vorsehen und über einen geeigneten Anpassungsmechanismus verfügen. (JC)