| Staatliche Beihilfe

Gericht der Europäischen Union erklärt Kommissions-Beschluss zugunsten einer Umstrukturierungsmaßnahme der Fluggesellschaft Condor für nichtig

In der Rechtssache T-28/22 hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 8. Mai 2024 den Beschluss der Europäischen Kommission vom 26. Juli 2021 für nichtig erklärt, mit dem eine deutsche Beihilfe in Höhe von 321 Mio. Euro zur Umstrukturierung der Fluggesellschaft Condor genehmigt wurde.
Flugzeug der Fluggesellschaft Condor, das für den Abflug vorbereitet wird.
©pixabay

Durch die Umstrukturierungsmaßnahme sollten finanzielle Schwierigkeiten überbrückt werden, mit denen sich Condor aufgrund der Insolvenz der ehemaligen Muttergesellschaft Thomas Cook konfrontiert sah. Gegen den Beschluss der Kommission legte das Unternehmen Ryanair Rechtsmittel ein.

In seinem Urteil kommt das Gericht der Europäischen Union zu dem Ergebnis, dass die Kommission die angefochtene Beihilfe Deutschlands nicht ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens hätte genehmigen dürfen. Ryanair habe ausreichend dargelegt, dass die Kommission hätte prüfen müssen, ob die in Rede stehende Beihilfe dem Erfordernis einer angemessenen Lastenverteilung gerecht wird. Diesem Erfordernis zufolge sollen staatlichen Beihilfen, die die Eigenkapitalposition des begünstigten Unternehmens verbessern, zu Konditionen gewährt werden, die dem Staat einen angemessenen Anteil an künftigen Wertgewinnen des Empfängers sichern.

Damit gibt das Gericht dem Antrag Ryanairs auf Nichtigerklärung des Kommissions-Beschlusses zwar statt, stellt aber gleichzeitig klar, dass das Unternehmen den fraglichen Beschluss nur insoweit anfechten kann, als damit Verfahrensrechte im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens verletzt wurden. Dagegen kann Ryanair die Rechtmäßigkeit des Inhalts des Beschlusses nicht beanstanden, da es nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigen werden könne und dass das Unternehmen damit vom Beschluss individuell betroffen sei. (YA)

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