Im Mittelpunkt steht zum einen der Vorwurf, dass Apples App-Store-Regeln nicht mit dem DMA konform sein könnten. Demnach werden App-Entwickler daran gehindert, Verbraucherinnen und Verbraucher reibungslos auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken, also etwa Preisinformationen innerhalb einer App bereitzustellen oder auf andere Weise mit Kundinnen und Kunden zu kommunizieren, um für Angebote auf alternativen Vertriebskanälen zu werben.
Zum anderen moniert die KOM im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Apple die neuen vertraglichen Anforderungen des US-Technologiekonzerns an App-Entwickler und App-Stores von Drittanbietern, einschließlich Apples neuer „Core Technology Fee“. Damit müssen Betreiber alternativer App-Stores und kommerzielle App-Entwickler 50 Cent für jede App-Installation pro Jahr entrichten, sobald eine Schwelle von einer Million Installationen überschritten ist. Diese Gebühren gehen nach Ansicht der KOM über das hinaus, was unbedingt erforderlich ist, um die Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden über den App-Store zu vergüten.
Seit Anfang März 2024 müssen sich Firmen an den DMA halten. Apple hat nun zwölf Monate Zeit, schriftlich auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte die KOM zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, könnten Apple Strafen in Milliardenhöhe drohen – bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes oder im Falle wiederholter Verletzungen sogar bis zu 20 Prozent.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der Vertretung der KOM in Deutschland zu entnehmen. (VS)