Im sogenannten Trilog einigten sich Unterhändler von Kommission, Rat und Europäischem Parlament (EP) auf ein Gesetz über digitale Märkte, dass die Marktmacht von Tech-Giganten stärker regulieren und für einen faireren Wettbewerb sorgen soll. Der DMA zielt vor allem darauf ab, Verpflichtungen für systemrelevante digitale Plattformen wie Apple, Meta und Google zu schaffen, um die Auswahl von Onlinediensten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vergrößern und die Abhängigkeit von Drittunternehmen von den Plattformen zu lockern. Damit wird ein Paket von harmonisierten Verpflichtungen und Verboten geschaffen, die ex-ante gelten sollen, also bereits bevor wettbewerbsverzerrendes Verhalten eintritt.
Die durch ihre marktbeherrschende Position als „Gatekeeper“ definierten Tech-Giganten werden künftig daran gehindert, Dienste zu bündeln, also in einem einzigen Paket zusammenzufassen. Zugleich wird es ihnen untersagt, Daten aus verschiedenen Diensten, wie etwa Facebook und Instagram, ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zu kombinieren. Die Verordnung verpflichtet Anbieter außerdem zur Interoperabilität von Messenger-Diensten, also einem plattformübergreifenden Versand verschlüsselter Nachrichten.
Gatekeepern ist zudem nicht länger erlaubt, eigene Dienste bevorzugt zu behandeln oder Unternehmen zu zwingen, sie zu nutzen oder sie daran zu hindern, alternative Kanäle mit günstigeren Bedingungen zu nutzen. Soziale Medien, App-Stores und Suchmaschinen sollen künftig faire, angemessene und nichtdiskriminierende Bedingungen für andere Unternehmen anwenden. Dies soll für bessere Überlebenschancen kleinerer Mitbewerber und Start-ups sorgen und eine Monopolbildung verhindern. Im Falle eines Verstoßes drohen Gatekeepern empfindliche Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes.
Die Einigung wurde in Politik und digitaler Zivilgesellschaft überwiegend begrüßt und als wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit auf digitalen Märkten gewertet. Betroffene Techkonzerne fürchten dagegen, dass die Regelungen Innovationen hemmen und Wahlmöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer einschränken könnten.
Die neue EU-Verordnung soll nach der Billigung durch Rat und EP Anfang 2023 in vollem Umfang in Kraft treten. Bis dahin sollen die Gatekeeper benannt und die Anwendung der Regeln präzisiert werden. (VS)