Das Gesetz legt fest, wann eine große Online-Plattform als „Torwächter“ einzustufen ist und welche Verpflichtungen diese einhalten müssen. Dazu gehören etwa Vorgaben, dass Endnutzerinnen und -nutzer sich leicht von zentralen Plattformdiensten abmelden und vorinstallierte Plattformdienste deinstallieren können, keine Software mehr standardmäßig mit dem Betriebssystem installiert wird oder Userinnen und User Dienste aus alternativen App-Stores herunterladen können. Bei einem Verstoß können Zwangsgelder und Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens verhängt werden, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent.
Die Verordnung wurde von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und im März 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Ab dem 2. Mai 2023 werden die neuen Regeln Anwendung finden.
Weitere Informationen zum DMA stehen auf der Website der Kommission zur Verfügung. (VS)