| Verkehrspolitik

Gesetzespaket zur ökologischen Ausrichtung des Güterverkehrs vorgestellt

Neue Maßnahmen auf EU-Ebene sollen dabei helfen, die Emissionen des Güterverkehrs zu reduzieren. Die Europäische Kommission (KOM) hat am 11. Juli 2023 ein Gesetzespaket vorgestellt, durch das der Güterverkehr effizienter und nachhaltiger ausgerichtet werden soll. So sollen das Management der Schieneninfrastruktur verbessert, stärkere Anreize für emissionsarme Lastkraftwagen gesetzt und bessere Informationen über die Treibhausgasemissionen des Güterverkehrs bereitstellt werden. Mithilfe der Vorschläge soll das im europäischen Green Deal festgelegte Ziel zur Verringerung der Verkehrsemissionen um 90 Prozent bis 2050 realisiert und gleichzeitig ein weiteres Wachstum des EU-Binnenmarktes ermöglicht werden.
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Die Initiative der KOM umfasst eine erläuternde Mitteilung zur Ökologisierung des Güterverkehrs und drei Vorschlägen für Rechtsakte: die Überarbeitung der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von schweren Nutzfahrzeugen, eine neue Verordnung über das Eisenbahnmanagement und eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Treibhausgasemissionen für Güterverkehrsunternehmen. Die derzeitige Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von Nutzfahrzeugen legt das Höchstgewicht, die Länge, Breite und Höhe fest. Mit dem vorgelegten Vorschlag werden diese Vorschriften dahingehend geändert, dass Fahrzeuge mit emissionsfreien Technologien ein höheres Gewicht haben dürfen, da sie in der Regel das Gewicht eines Fahrzeugs erhöhen. Davon erhofft sich die KOM Anreize für die Einführung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und Technologien. Sobald sich die Technologie weiterentwickelt und die emissionsfreien Antriebssysteme leichter werden, auch dank der Verwendung aerodynamischer Vorrichtungen und Kabinen, werden umweltfreundlichere Fahrzeuge im Vergleich zu herkömmlichen Lastkraftwagen von einer zusätzlichen Nutzlast profitieren.

Die neu vorgeschlagene Verordnung über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum soll die grenzüberschreitende Koordinierung verbessern, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erhöhen und letztlich mehr Frachtunternehmen auf die Schiene locken. Die derzeitigen Regeln für das Kapazitätsmanagement werden jährlich, auf nationaler Ebene und manuell festgelegt. Dies ist dem grenzüberschreitenden Verkehr nicht förderlich, da rund 50 Prozent des Schienengüterverkehrs grenzüberschreitend sind. Der uneinheitliche Ansatz führt zu Verspätungen an den Grenzen und behindert das Funktionieren des Binnenmarktes. Der neue Verordnungsvorschlag baut auf dem von der Industrie geleiteten Projekt zur Neugestaltung der Fahrpläne auf. Ziel ist es, den unterschiedlichen Bedürfnissen des Eisenbahnsektors besser gerecht zu werden: stabile Fahrpläne und frühzeitige Buchung von Fahrkarten für den Personenverkehr und flexible, an die Just-in-Time-Lieferketten angepasste Zugläufe für Transportunternehmen.

Darüber hinaus legt die KOM ein gemeinsames methodisches Konzept für die Berechnung der Treibhausgasemissionen von Unternehmen vor, die sich für die Veröffentlichung dieser Informationen entscheiden oder aus vertraglichen Gründen dazu aufgefordert werden. Die vorgeschlagene Methodik basiert auf der kürzlich verabschiedeten ISO/CEN-Norm für die Quantifizierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen, die sich aus dem Betrieb von Transportketten für Personen und Fracht ergeben. Zuverlässige Daten über die Haus-zu-Haus-Emissionen werden es den Betreibern ermöglichen, ihre Dienstleistungen zu vergleichen und den Verbrauchern die Möglichkeit geben, eine fundierte Entscheidung über Transport- und Lieferoptionen zu treffen.

Der Rat der Europäischen Union und das EP sind jetzt aufgefordert, die KOM-Vorschläge zu beraten und ihre Position dazu festzulegen. (UV)

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