Die Vorschläge thematisieren unter anderem die Ursprungskennzeichnung, Lebensmittelverschwendung und Verpackungen. So soll es klarere, verbindliche Vorschriften für die Ursprungskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse geben (z. B. verpackte Salatblätter). Bei der vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorschriften hinsichtlich der Lebensmittelverschwendung soll besonders herausgestellt werden, dass es sich um frisches Obst und Gemüse handelt, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten erhalten könnten, solches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen zu kaufen, was auch den an kurzen Versorgungsketten beteiligten Erzeugern zugutekäme, so die EU-Kommission. Zudem können Erzeugnisse, die gespendet werden sollen, von den wichtigsten Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen werden. Dies würde den bürokratischen Aufwand und den Kennzeichnungsaufwand verringern und somit die Spendenbereitschaft der beteiligten Akteure erhöhen.
Die Vorschläge stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend haben das Europäischen Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat zwei Monate Zeit, sie zu prüfen. (MF)