Grundsätzlich müssen staatliche Beihilfen bei der EU-Kommission angemeldet und genehmigt werden. Mit der seit 2014 geltenden „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ (AGVO) werden bestimmte Gruppen von dieser Pflicht ausgenommen, sodass die Nationalstaaten ohne Einbeziehung der Kommission staatliche Mittel vergeben können. Lediglich 4 Prozent der staatlichen Beihilfen bedürfen daher der vorherigen Genehmigung durch die Kommission. Jetzt sollen weitere Gruppen von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kommission dazu eine Konsultation gestartet. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nun in eine neue Änderungsverordnung eingearbeitet. Dieser neue Entwurf steht jetzt zur Diskussion bereit. Insbesondere Behörden, Unternehmen und die Mitgliedstaaten selbst sollen sich in den Beratungsprozess einbringen.
Im Kern sieht die Änderung der AGVO vor, die nachfolgende EU-Programme, deren Gelder von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten ausgezahlt und teilweise mit eigenen nationalen Beihilfen ergänzt werden, von der Genehmigungspflicht auszunehmen:
- InvestEU: Fonds zur Finanzierung von Investitionen;
- Horizont-Mittel: Vorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich;
- Interreg-Mittel: Projekte der Europäischen territorialen Zusammenarbeit.
Die derzeitige zweite Runde der Konsultation läuft noch bis zum 6. Juli 2020. (ChS)
Die Konsultation finden sie hier.
https://ec.europa.eu/germany/news/20200512-staatliche-beihilfen-stellungnahme_de