| Wasserrahmenrichtlinie

Gewässerschutz erfordert ehrgeizigere Maßnahmen

Die Kommission kommt in ihrer Evaluierung zur Wassergesetzgebung am
11. Dezember 2019 zu dem Ergebnis, dass die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) „in Bezug auf die zu verringernden Belastungen streng genug ist und gleichzeitig genügend Flexibilität bietet, um sie im Zusammenhang mit neuen Herausforderungen wie Klimawandel, Wasserknappheit und Schadstoffen, die zunehmend Anlass zu Besorgnis geben (z. B. Mikroplastik und Arzneimittel), gegebenenfalls konsequenter umzusetzen“. Mit Blick auf Chemikalien sieht die Kommission dennoch Nachbesserungsbedarf, um die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu reduzieren und nicht nur die Wirkung einzelner Substanzen, sondern die kombinierten Wirkungen von Gemischen zu berücksichtigen.

Als ursächlich für die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erachtet die Kommission fehlende finanzielle Mittel, eine zu langsame Umsetzung und eine unzureichende Integration von Umweltbelangen in der Gesetzgebung im Vergleich zu anderen Politikbereichen.

Weniger als die Hälfte der Wasserkörper sind in gutem Zustand, obwohl 2015 bereits das Zieldatum abgelaufen ist. Zwischen dem ersten und zweiten Bewirtschaftungszyklus hat sich der Gesamtzustand der Wasserkörper für Einzugsgebiete nicht wesentlich verbessert. Die Wiederherstellung der Wasserkörper ist schwierig, da fast alle Mitgliedstaaten über internationale Flusseinzugsgebiete verbunden sind, sodass Änderungen in einem Mitgliedstaat die Wasserqualität in einem anderen beeinflussen. Ein einzelner Mitgliedstaat kann somit nicht allein die Wasserqualität verbessern. Die Kommission kritisiert, dass aus Mangel an finanziellen Mitteln diffuse Verschmutzungsquellen vernachlässigt werden und Maßnahmen sich überwiegend auf technische Lösungen zur Beseitigung punktueller Verschmutzung konzentrieren. Die Kommission fordert hier von den Mitgliedstaaten, stärker auf kostendeckende Ansätze (Erhöhung der Gebühren) zu setzen.

Die Kommission ist sich bewusst, dass auf die Mitgliedstaaten erhebliche Herausforderungen zukommen, da derzeit für die Hälfte der Wasserkörper Ausnahmegenehmigungen gelten. Ab 2027 wird es weniger Ausnahmemöglichkeiten geben, da Verlängerungen nur möglich sind, wenn alle Maßnahmen ergriffen wurden, die Ziele sich jedoch aufgrund der natürlichen Gegebenheiten erreichen lassen. Die Berichterstattung soll künftig stärker elektronisch erfolgen.

Auch die Umsetzung der Nitratrichtlinie und der Abwasserrichtlinie findet die Kommission nicht zufriedenstellend. Die Hochwasserrichtlinie bewertet die Kommission noch nicht, da deren Umsetzung erst 2016 begonnen hat; die Kommission sieht jedoch bereits eine Verbesserung beim Hochwasserrisikomanagement.  (TS)

https://ec.europa.eu/environment/water/fitness_check_of_the_eu_water_legislation/

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