Das EP hat den vom bulgarischen Berichterstatter Petar Vitanov (S&D) vorbereiteten Stellungnahmeentwurf mit 372 Stimmen gegen 220 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen. Ziel der neuen Richtlinie ist nicht nur dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern, sondern auch das Bewusstsein der Bürger für eine verantwortungsvollere Fahrweise und die Bereitschaft zu stärken, sich an die Regeln zu halten und die Folgen von Verstößen zu akzeptieren. Aktuell gilt, dass falls eine Fahrerin oder ein Fahrer den Führerschein aufgrund eines Verkehrsdelikts in einem anderen EU-Staat verliert als in jenem, der den Führerschein ausgestellt hat, die Sanktionen in den meisten Fällen nur in dem Staat gilt, in dem das Delikt begangen wurde. Für die übrigen Mitgliedstaaten gelten keine Einschränkungen. Jetzt wird vorgeschlagen, das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle aufgenommen wird, was einen zwingenden Informationsaustausch über den Entzug der Fahrerlaubnis bedingen würde. Das hätte zur Folge, dass die Aussetzung, die Einschränkung oder der Entzug des Führerscheins einer gebietsfremden Person, in allen EU-Ländern angewendet und geahndet würde. Außerdem plädiert das EP dafür, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h zu den schweren Verkehrsverstößen zu zählen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Für Wohngebiete soll bereits das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h zum Entzug des Führerscheins führen können.
In Bezug auf die Fristen will das EP eine Dauer von zehn Arbeitstagen festlegen, innerhalb derer die EU-Staaten einander über Entscheidungen zum Entzug der Fahrerlaubnis informieren müssen. Innerhalb von 15 Arbeitstagen soll entschieden werden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis EU-weit gilt. Die betroffene Fahrerin oder der betroffene Fahrer sollte innerhalb von sieben Arbeitstagen über eine endgültige Entscheidung informiert werden.
Das Parlament hat mit der Verabschiedung der Stellungnahme seine erste Lesung abgeschlossen. Der Rat hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt und wird dies vor den Wahlen zum nächsten Parlament im Juni 2024 auch nicht mehr tun. Deshalb muss das nächste Parlament die Arbeit an diesem Gesetz fortsetzen.
Die Vorschriften über den Entzug der Fahrerlaubnis sind Teil des von der Kommission im März 2023 vorgelegten Pakets zur Straßenverkehrssicherheit. Dieses enthält auch Vorschriften über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten, die derzeit mit dem Rat verhandelt werden. Ziel des Pakets ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu verbessern und bis 2050 möglichst keine Verkehrstoten in der EU mehr zu haben. (UV)