Dem vorangegangen war ein Vorschlag der Kommission (KOM) für einen EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit. Dieser EU-Kodex enthält Maßnahmen zur verbesserten Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedsstaaten. Da ein großer Teil der Straftäter grenzüberschreitend agiert, müssen die Polizeibeamten in der EU in der Lage sein, schnell und effizient zusammenzuarbeiten. Aus diesem Grund wurden die Ausarbeitung einer Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit, die Etablierung neuer Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie die Überarbeitung der Regelungen für den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen des „Prümer Vertrags“ durch die Kommission priorisiert.
Ziel der Etablierung neuer Regelungen für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten ist die Förderung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen Polizei- und Grenzschutzbeamten aus verschiedenen EU-Ländern, indem die Verfahren, Regeln und Fristen einheitlich festgelegt werden. Deshalb sprach sich im Vorfeld der parlamentarischen Entscheidung der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP für eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Straftaten aus, anstatt sich nur auf schwere Straftaten zu konzentrieren. Auch müsse eine Sorgfaltspflicht bei den Informationsanfragen bestehen, die aus Ländern stammen gegen die ein Verfahren nach Artikel 7 wegen vermuteter Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit läuft. Ferner solle sichergestellt werden, dass die Informationen auch als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden können. Voraussetzung sei jedoch, dass die betreffenden Mitgliedstaaten dies ausdrücklich genehmigen. Um auch dem Aspekt des Datenschutzes hinreichend Rechnung zu tragen, fordert der Ausschuss einheitliche Bestimmungen zur Löschung fehlerhafter und veralteter Informationen nach dem Informationsaustausch. Gleichzeitig soll die Rolle von Europol gestärkt werden, indem die Europol-Anwendung „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA) zum verbindlichen Kanal für den offiziellen grenzüberschreitenden Austausch von Informationen wird.
Grundlage des Berichts bildet ein Richtlinien-Entwurf der Kommission vom 8. Dezember 2021. (AR/MR)