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Halbe-Milliarde-Beihilfe für Deutsche Bahn genehmigt

Die Europäische Kommission hat am 28. November 2022 eine neue Beihilfe für die Deutsche Bahn in Höhe von 557 Mio. Euro genehmigt. Damit kann die Bundesregierung durch eine Kapitalzuführung die Verluste der Tochtergesellschaft DB Fernverkehr ausgleichen, die dem Unternehmen zwischen dem 1. November 2020 und dem 16. Mai 2021 aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Beschränkungen entstanden sind.
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Die Europäische Kommission (KOM) hat die deutsche Beihilfe auf der Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den darin festgelegten Beihilferegeln geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass der deutsche Kapitalzuschuss wegen des außergewöhnlichen Corona-Ereignisses mit seinen Folgen auf die Wirtschaft gerechtfertigt ist. Bereits im August 2021 hatte die KOM eine ähnliche Maßnahme genehmigt. Hier ging es um Verluste zwischen März und Juni 2020 im nationalen und internationalen Fernverkehr. Die KOM weist in ihrer Begründung zur Beihilfeentscheidung darauf hin, dass die DB Fernverkehr - ebenso wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen in Europa - aufgrund der COVID-19-Pandemie und der restriktiven Eindämmungsmaßnahmen, die Deutschland und andere Länder ergreifen mussten, hohe Betriebsverluste erlitten hatte. Die zwischen November 2020 und Mai 2021 geltenden Pandemiebeschränkungen hatten danach direkte negative Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr und den Schienenfernverkehr in Deutschland. In diesem Zeitraum hatte die DB Fernverkehr verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 nur etwa ein Drittel der Fahrgäste, die Einnahmen des Unternehmens gingen erheblich zurück.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird der Beschluss über das Beihilferegister der KOM unter der Nummer SA.104353 zugänglich sein. (UV)

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