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Halbzeitbilanz der Kommission zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets

Am 11. Juni 2025 stellte die Europäische Kommission (KOM) dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat ihre Halbzeitbilanz zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets (kurz Pakt) vor. Der Pakt war im Juni des vergangenen Jahres beschlossen worden und soll bis zum Juni nächsten Jahres vollständig umgesetzt sein. Er modernisiert und erweitert die bestehenden Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) mithilfe eines ganzheitlichen Konzepts, das eine stärker vernetzte EU-Politik in den Bereichen Migration, Asyl, Grenzschutz und Integration fördert. Er schafft eine rechtliche Grundlage, die Solidarität und gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten miteinander verbindet und so eine bessere Steuerung der Migration ermöglichen soll.
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Im Pakt enthalten ist der Gemeinsame Durchführungsplan, der die zentralen Schritte auf dem Weg bis zur Anwendung der neuen Rechtsvorschriften festhält. Zu den Bausteinen dieses Plans und den erzielten Fortschritten berichtet die KOM unter anderem über:

  1. Die Eurodac-Datenbank, in der die Fingerabdrücke von Asylsuchenden in allen Mitgliedstaaten erfasst werden, wurde erheblich weiterentwickelt. Dieses Instrument ist grundlegend für zahlreiche Bestandteile des Pakts, da nunmehr weitergehende Daten gesammelt, erfasst und abgeglichen werden können.
  2. Außengrenzen: Hier werden derzeit neue Screening- und Grenzverfahren vorbereitet; in diesem Bereich liegen noch große Unterschiede im Umsetzungsstand unter den Mitgliedstaaten vor und es bestehen komplexe Aufgaben in der Harmonisierung.
  3. Aufnahmebedingungen: Um irreguläre Sekundärmigration innerhalb der EU‑Staaten stärker zu unterbinden, kommt dem Ziel, angemessene Aufnahmebedingungen und ausreichende Aufnahmekapazitäten in allen Mitgliedstaaten herzustellen, eine hohe Bedeutung zu. Dieser Prozess befindet sich derzeit in der Umsetzung.
  4. Rückführungsverfahren: Es wird derzeit über einen Vorschlag der KOM zur neuen Rückführungsverordnung verhandelt. Hier erwartet die KOM einen baldigen Abschluss.
  5. Verteilung der Fluchtaufnahme: Hier steht eine gerechte Verteilung der Verantwortung unter den EU-Staaten im Zentrum. Dublin-Überstellungen sollten sowohl in alle als auch aus allen Mitgliedstaaten erfolgen, sodass Asylanträge im jeweils zuständigen Staat bearbeitet werden. Dies spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der neuen Zuständigkeitsprinzipien und der langfristigen Stabilität des Solidaritätssystems.

Die KOM hatte erst im Mai 2025 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von drei Mrd. Euro bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Pakts und der Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten zu unterstützen.

In ihrem Bericht fordert die KOM die EU-Staaten dazu auf, die Umsetzung des Pakts auf nationaler Ebene weitervoranzutreiben. Ein weiterer Prozessschritt wird der im Oktober 2025 erwartete erste jährliche Bericht zu Migration und Asyl sein. Hier stellt die KOM auch zusätzliche Informationen zur Verfügung. (HB)

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