Die Kommission hat am 10. Februar 2021 vorgeschlagen, die Übergangsfrist für das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zu verlängern. Ursprünglich war geplant, dass das Ende 2020 vereinbarte Abkommen nur bis Ende Februar 2021 vorläufig in Kraft ist. Jetzt soll die Frist um zwei Monate bis Ende April 2021 ausgeweitet werden.
Die Kommission betont, dass die Verlängerung rein technische Gründe hat. Sie dient dazu, genug Zeit für den Abschluss der juristisch-sprachlichen Überarbeitung des Abkommens in allen 24 Sprachen zu schaffen und so seine Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat zu ermöglichen.
Die Kommission schlägt eine Entscheidung des Rates zur Position der EU im EU-UK-Partnerschaftsrat vor – dem Gremium, das die Umsetzung des Handelsabkommens koordiniert. Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich müssen dem Vorschlag noch zustimmen. (UV)
Der Vorschlag für die Entscheidung kann hier abgerufen werden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/?uri=comnat:COM_2021_0064_FIN2