| Internationaler Handel

Handelsabkommen EU-Indonesien unterzeichnet

Nach fast zehnjährigen Verhandlungen haben die Europäische Kommission (KOM) und die indonesische Regierung am 23. September 2025 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Bereits im Juli dieses Jahres war die politische Vereinbarung verkündet worden. Die europäische Wirtschaft dürfte vor allem von einer sicheren Versorgung mit Rohstoffen, insbesondere Nickel, profitieren.
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Details des Handelsabkommens sind bislang nicht bekannt. Insgesamt soll durch die Vereinbarung nach Angaben der KOM 98 Prozent der Zölle auf beiden Seiten abgeschafft werden. Indonesien verzichtet insbesondere auf seine Autozölle, die für europäische Hersteller bislang bei 50 Prozent liegen. Sie sollen in den kommenden fünf Jahren schrittweise auslaufen. Auch Zölle auf Maschinenteile, Chemikalien und Medikamente sollen wegfallen. In der Landwirtschaft erklärte sich Indonesien den Angaben zufolge bereit, unter anderem Zölle auf Milchprodukte und Fleisch abzuschaffen. Des Weiteren hebt die EU die meisten Zölle auf Agrarprodukte aus Indonesien auf. Außerdem sollen die indonesischen Exportindustrien für Palmöl, Textilien und Schuhe profitieren. Mit dem Abkommen sollen außerdem europäische Investitionen in den Rohstoffabbau und die Verarbeitung in Indonesien vereinfacht werden. Diese sind bislang zu großen Teilen in der Hand chinesischer Unternehmen.

Von besonderem Interesse für die EU sind die indonesischen Rohstoffe. Das südostasiatische Land verfügt unter anderem über die weltweit größten Nickel‑Reserven und will den Abbau ausweiten. Der Rohstoff wird in Batterien für Elektroautos verbaut. Indonesien beschränkte den Export rohen Nickels in den vergangenen Jahren aber mit Ausfuhrzöllen und -verboten, um den Aufbau einer verarbeitenden Industrie im eigenen Land zu erzwingen. 

Die EU hatte in den vergangenen Jahren bei der Welthandelsorganisation (WTO) Beschwerde gegen ein indonesisches Ausfuhrverbot für Nickel-Erze eingereicht und Recht bekommen, ein Berufungsverfahren zieht sich allerdings noch hin. Trotz des nun unterzeichneten Abkommens will die EU an ihrer Beschwerde festhalten, da weiter Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Beibehaltung von Exportbeschränkungen existieren.

Die KOM hat sich nach eigenen Angaben dafür eingesetzt, dass das Abkommen Verweise auf eine Reihe internationaler Abkommen zum Klima- und Umweltschutz enthält. Zudem soll es eine Sondervereinbarung für eine nachhaltigere Palmöl‑Produktion enthalten, die Indonesien aber keine konkreten Einschränkungen vorschreibt.

Das Abkommen muss nun von Juristen auf beiden Seiten geprüft und in alle EU-Amtssprachen übersetzt werden. Anschließend müssen der Rat der 27 Mitgliedsländer und das Europäische Parlament zustimmen; auch Indonesien muss das Abkommen noch ratifizieren.

Weitere Informationen in der Presseerklärung und auf der Internetseite der KOM. (UV)

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