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Handelsabkommen mit Neuseeland

Die Verhandlungen zwischen der EU und Neuseeland über das Handelsabkommen stehen kurz vor dem Abschluss. Die Europäische Kommission hat das Abkommen am 17. Februar 2023 den Mitgliedstaaten im EU-Rat vorgelegt. Sobald die EU-Regierungen das Dokument unterzeichnet haben und auch das Europäische Parlament grünes Licht gibt, kann das Handelsabkommen in Kraft treten.
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Das Handelsabkommen eröffnet den europäischen Unternehmen neue Möglichkeiten, indem alle Zölle auf EU-Exporte nach Neuseeland abgeschafft werden. Auch der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in den Schlüsselbereichen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Zustelldiensten wäre damit für kleinere und mittlere Unternehmen aus Europa offen. Gleichzeitig sollen EU-Investoren in Neuseeland und umgekehrt eine nichtdiskriminierende Behandlung genießen. Vor allem die Agar- und Ernährungswirtschaft dürfte von dem Handelsabkommen profitieren. So werden Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse ab dem ersten Tag des Inkrafttretens abgeschafft. In den sensiblen Bereichen Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais soll es hingegen keine Liberalisierung geben. Stattdessen wird das Abkommen durch Zollkontingente nur begrenzte Mengen von zollfreien Einfuhren oder Einfuhren mit niedrigerem Zollsatz aus Neuseeland erlauben.

Nach Angaben der Kommission dürfte der bilaterale Handel dank des Abkommens um bis zu 30 Prozent wachsen, während sich die jährlichen EU-Ausfuhren um bis zu 4,5 Mrd. Euro erhöhen. Nachdem der Rat den Beschluss über die Unterzeichnung angenommen hat, können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Sobald Neuseeland mitgeteilt hat, dass es das Ratifizierungsverfahren ebenfalls abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten. (UV)

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