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Handelsvorteile für Ukraine und Moldau mit Einschränkungen verlängert

Geflügel, Eier und Zucker aus der Ukraine dürfen künftig nicht mehr unbegrenzt zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Die Europäische Kommission (KOM) hat am 31. Januar 2024 verkündet, eine sogenannte Notbremse für diese Produkte einzuführen. Dadurch sollen die entsprechenden Einfuhren aus der Ukraine auf den Durchschnittswerten aus den vergangenen zwei Jahren stabilisiert werden.
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Die Europäische Union hatte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die Einfuhrzölle und -kontingente für Ausfuhren aus der Ukraine und der Republik Moldau ausgesetzt. Die autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine sind seit Juni 2022 in Kraft und stellen eine wichtige Säule der Unterstützung der EU für die Ukraine und ihre Wirtschaft dar. Die KOM hat jetzt vorgeschlagen, die Aussetzung der Einfuhrzölle und -kontingente für Ausfuhren aus der Ukraine und der Republik Moldau in die EU um ein weiteres Jahr, bis Juni 2025, zu verlängern. Gleichzeitig soll der Schutz für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU verstärkt werden. Für die empfindlichsten Erzeugnisse – Geflügel, Eier und Zucker – ist eine Notbremse vorgesehen, die die Einfuhren auf dem Niveau der durchschnittlichen Einfuhrmengen in den Jahren 2022 und 2023 stabilisieren würde. Das bedeutet, dass die Zölle wiedereingeführt würden, wenn die Einfuhren dieser Erzeugnisse diese Mengen überschreiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einfuhrmengen nicht wesentlich über denen der Vorjahre liegen.

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beraten, um einen nahtlosen Übergang von der derzeit geltenden zur neuen Regelung für autonome Handelsmaßnahmen zu gewährleisten. (UV)

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